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Verschiebung der Anhebung vom Mindestlohn gefordert!

Dieser Beitrag ist Teil 18 von 44 in der Serie Mitarbeiter

Verschiebung der Anhebung vom Mindestlohn gefordert – Kritik der Arbeitgeber an Gesetzesänderung.

Seit dem 23. Februar diesen Jahres ist der neue Mindestlohn von 12 Euro eine beschlossene Sache. Die Erhöhung des Mindestlohns war auch im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vereinbart. Aktuell  beträgt er noch 9,82 Euro. Ab 1. Juli soll er auf 10,45 Euro steigen und ab dem 1. Oktober dann auf 12 Euro. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte, vor allem Frauen und  ostdeutsche Mitbürger und Mitbürgerinnen, sollen besonders von der Anpassung profitieren.

Aussage vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil war, dass der Anstieg eine Lohnsteigerung von 22 Prozent beträgt und dass in einigen Branchen die Anhebung des Mindestlohnes auch eine Frage des Respekts und der Leistungsgerechtigkeit bedeute. Laut einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des DGB profitieren von der geplanten Mindestlohnerhebung vor allem Frauen. Knapp jede Fünfte von ihnen arbeitet demnach derzeit für einen Stundenlohn von unter zwölf Euro.  Im Einzelhandel bekommen insgesamt ca. 1,27 Millionen der Beschäftigten durch den neuen Mindestlohn mehr Gehalt. In der Gastronomiebranche betrifft dies ca. 660.000 Beschäftigte. Dazu mehr als 500.000  Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen.

Foto: Netto

Arbeitgeber und Verbände üben starke Kritik

Diese sicher gut gemeinte Aktion trifft bei Arbeitgebern und Verbänden auf starke Kritik. Die Arbeitgeber fordern eine Verschiebung der Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro. Es wäre sinnvoller, diese Anhebung erst Anfang 2023 ein zu führen. Diese Meinung vertritt auch der BDA ( Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Hauptgrund ist u.a. das der Entwurf als tiefen Eingriff in die Tarifautonomie gesehen wird und eine gesetzliche Erhöhung das Vertrauen in die Mindestlohnkommission schwäche. Diese Kommission ist normalerweise für Empfehlungen von Anpassungen von Lohngrenzen zuständig. In der Regel werden diese auch umgesetzt. Die Tariflohnentwicklungen und auch die aktuelle Konjunkturlage oder der Arbeitsmarkt, sind immer berücksichtigt. Grund der Kritik ist sicher auch die aktuelle Krisenlage. Denn: Aufgrund der Einschränkungen durch 2G beim Einkaufen im Nichtlebensmittelhandel und des nicht zufriedenstellenden Weihnachtsgeschäfts besteht für viele Arbeitgeber im Einzelhandel eine Überforderung.

Die Auswirkungen der Corona- Pandemie sind noch lange nicht überstanden

Viele kämpfen immer noch mit den Auswirkungen der Corona- Pandemie. Auch ist nicht sicher, wie es im laufenden Jahr aussieht, bei aktuell ansteigenden Infektionszahlen. Auch der HDE (Handelsverband Deutschland unterstützt diese Ansicht. Dagegen ist die Politik eher der Ansicht, die Sozialpartner hätten sich in der Vergangenheit nicht ausreichend um die Steigerung der branchenübergreifend rückläufigen Tarifbindung bemüht. Aktuell also noch nicht sicher. So steht die angekündigte Erhöhung des Mindestlohns jedoch noch auf wackeligen Füßen. Es bleibt abzuwarten, ob die Arbeitgeber gegen das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetz juristisch vorgehen wollen.

Geprüft wird nun eine Klage gegen die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro ab Oktober, teilte der Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA) unlängst der Süddeutschen Zeitung in einer Stellungnahme mit. Die Gefahr laut dem BDA liegt auch darin, dass ein Lohndruck „nach oben“ kommt. Denn: Wenn die Geringverdiener mit zwölf Euro mehr Lohn bekommen, dann wollen auch die etwas besser qualifizierten eine Gehaltssteigerung. Als Kompromiss schlug der Verband allerdings die Verschiebung des Vorhabens auf 2023 oder 2024 vor.

 

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Bilder: Archiv Supermarkt Inside

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