Praxis-Tipps

TATORT: „Der Zigaretten-Automatenfall“

Dieser Beitrag ist Teil 12 von 36 in der Serie Gesetz

Die Vorgeschichte: 2018 bereits hatte der bayerische Anti-Tabak-Verein Pro Rauchfrei gegen zwei Münchener Edeka- Händler geklagt.

Es wurde vom Anti- Tabak- Verein eingefordert, dass die „Schockbilder“ auf den Zigarettenschachteln immer für Kunden zu sehen sind. Die Initiative kritisierte damals, dass die Bilder aber in den Verkaufsautomaten von Supermärkten verdeckt werden. Das Oberlandesgericht entschied dann in 2019, das die Produktpräsentation in den Automaten nicht Teil der Verkaufsverpackung sei, Verboten wäre demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und anderen Ekelbildern auf den Zigarettenschachteln abgeklebt wären. 

Schockbilder – Warnhinweise auf Zigarettenschachteln

Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, galt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten. Nun müssen die BGH – Richter (Bundesgerichtshof) den EuGH (Europäischer Gerichtshof) um Auslegungshilfe bitten, was die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln betrifft.

Erst Ende 2021 hatte das EuGH in Luxemburg entschieden, dass die Zigarettenautomaten so platziert sein müssen, dass die Warnhinweise auch auf den Tasten zu erkennen sind und nicht erst, wenn die Zigarettenschachtel nach dem Knopfdruck herausfällt. Dieses Urteil betrug jedoch nur einen „Hilfsantrag“ der Pro- Rauchfrei- Initiative. Deren Hauptziel ist immer noch, dass eine grundsätzliche Regelung getroffen wird, ob die Abgabe von Zigaretten in Automaten unzulässig ist, weil die Bilder zur Abschreckung, auf der Verpackung verdeckt sind.

Zigarettenverkauf im Automaten ist kein Verdecken!

Der Generalanwalt des EuGH hatte entschieden, dass die Abgabe über Automaten kein Verdecken darstellt. Das EuGH folgt in der Regel solch einem Votum. Auch wenn hier noch kein endgültiges Urteil erfolgt ist, haben einige Händler wie Kaufland zum Beispiel schon gute Lösungen. Kaufland setzt auf Glasvitrinen, in denen der Kunde vor dem Kauf die Verpackung mit einem „Schockbild“ sofort sieht. In den restlichen Märkten, wo noch Automaten stehen, ist eine Lösung in absehbarer Zeit angestrebt. 

Rewe arbeitet an seinen Smokytheken mit deutlichen Aufklebern

Rewe hat bereits auf seinen Smokytheken deutliche Aufkleber für den gesamten Automaten. Dies betrifft auch die „penny- Filialen“. Bei Aldi Süd und Nord haben die Zigarettenträger Rollos, die gesichert sind. Erst, wenn der Kassenmitarbeiter die Freigabe gibt, kommt die Ware heraus. Die Warnhinweise mit den Schockbildern sind dann vor dem Kauf bzw. Bezahlen, sofort für den Kunden deutlich sichtbar. Bei Edeka gibt es wie immer unterschiedliche Handhabungen, dass die Selbständigen über Sortimentspräsentationen selbst entscheiden.

„Pro Rauchfrei“ verlangt mehr….

Es bleibt spannend, da „Pro Rauchfrei“ noch mehr verlangt. Deren erklärtes Ziel ist es, dass Zigaretten nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden sollen. Diese sollen auch dann nur noch für Erwachsene Zutritt haben. Fakt ist, dass bei einem Urteil, dass der Pro Rauchfrei- Initiative Recht gibt, viele Automatenbauer in Europa umrüsten müssten. Jetzt ist Luxemburg gefordert.

Oder auch ein Szenario? Lidl in NL verkauft keine Zigaretten mehr!

Lidl Niederlande hatte im Herbst letzten Jahres den gesamten Verkauf von Zigaretten und Tabak in über 400 Filialen in der Niederlande beendet. Lidl kommt damit als erste Handelskette einem von der Regierung angekündigten Verkaufsverbot für Supermärkte zuvor: Ab 2024 dürfen Tabakwaren in den Niederlanden nur noch an Tankstellen sowie in Fachgeschäften, Zeitungskiosken und anderen dafür lizenzierten Läden angeboten werden.

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Fotos:  Archiv Supermarkt-Inside

 

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