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Streit über Steuersenkung bei Grundnahrungsmitteln eskaliert…

Dieser Beitrag ist Teil 16 von 32 in der Serie Preiserhöhungen

Es gibt schon seit einiger Zeit immer wieder Diskussionen um eine Absenkung der Mehrwertsteuer von derzeit 7% auf „0“ Prozent bei den Grundnahrungsmitteln.

Aktuell ist die Diskussion lauter denn je, da seit Wochen die Preise für Lebensmittel steigen. Lebensmittelpreise sind seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs stark gestiegen. Im März kosteten Nahrungsmittel laut Statistischem Bundesamt 6,2 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Für Sonnenblumen– oder Rapsöl mussten deutsche Verbraucher 30 Prozent mehr zahlen und für Salat oder Kartoffeln rund 18 Prozent mehr. Auch frisches Gemüse war im Vergleich zum März 2021 knapp 15 Prozent teurer.

Aktuell gilt in Deutschland zum Beispiel für die meisten Lebensmittel grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Hierzu zählen Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Getreide- und Backwaren. Aber auch Brennholz, Zeitungen, Bücher, Noten, Prothesen oder Kunstgegenstände haben den reduzierten Steuersatz

Die Meinungen dazu sind sehr unterschiedlich. Was sagt die Politik?

Agrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90/ Die Grünen) macht deutlich, dass eine Absenkung der Mehrwertsteuer bei Obst und Gemüse zum Beispiel, die Konsumenten finanziell entlastet und  dazu auch noch  eine gesunde Ernährung gefördert wird. Dieser Meinung schließen sich auch der Sozialverband VdK, die Deutsche Diabetes- Gesellschaft, wie auch noch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an.

Begründet wird die Befürwortung der Steuersenkung zum einen, dass viele Bürger und Bürgerinnen finanziell schon an ihren Grenzen angekommen sind und auch das Gesundheit oder eine gesunde Ernährung nicht unbedingt „eine Frage des Geldbeutels“ sein sollte. Einer unbürokratischen Lösung stimmt auch der Präsident des Deutschen Instituts der Wirtschaftsforschung (DIW) Herr Marcel Fratzscher eindeutig zu. Auch die Partei der Linken befürworten die Steuerabsenkung.

Wie bei allen „heißen“ und umstrittenen Themen gibt es auch Gegenmeinungen.

Zum Beispiel sagte der FDP- Fraktionschef Herr Christian Dürr zur aktuellen Diskussion, dass eine Steuersenkung keine gute Maßnahme sei, da es Menschen mit sehr geringem Einkommen eher nicht treffe. Ein reduzierter Steuersatz macht sich bei den meisten im Geldbeutel nicht bemerkbar, was auch die Steuersenkung in der Corona- Pandemie von 19% auf 16% zeigte. Der Fraktionschef befürwortet hier eher verschiedene Entlastungspakete für die Menschen, die bereits von der Ampelkoalition beschlossen sind. Diese helfen viel mehr den Familien, die es aktuell besonders schwer haben. Der finanzpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Michael Schrodi, unterstützt diese Meinung. Wie auch Michael Hüther, Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Beide sehen in einer Steuerabsenkung keine Lösung.

Steuersenkung? Aber es gibt auch neue Ideen….

Der DIW-Ökonom Alexander Kriwoluzky befürwortet eher die Zahlung einer Pauschale. Um hiermit gezielter und genauer Menschen mit geringen Einkommen zu entlasten. Beispiel wäre eine einmalige Lebensmittelpauschale von 100 Euro für Transferempfänger. Fakt ist auch,  dass laut dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums zufolge allein im März 35,75 Milliarden Euro an Umsatzsteuern in die Staatskassen gespült sind. . Das waren knapp 41 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits im Januar und Februar des laufenden Jahres hatte der Staat 51,2 Milliarden und damit 14 Milliarden Euro mehr an Mehrwertsteuer eingenommen als in den ersten beiden Monaten 2021. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr beliefen sich die Steuereinnahmen aus dem Umsatz insgesamt auf 113,13 Milliarden

Zu allen Ideen und Vorschlägen muss noch gesagt sein, dass für die Prüfung und Umsetzung möglicher Mehrwertsteuer-Änderungen das Finanzministerium verantwortlich ist. Auch muss eine Absenkung mit dem EU- Recht vereinbar sein. Erst Anfang April ist eine Änderung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Kraft getreten. Damit gelten gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten: Der reguläre Steuersatz muss demnach mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens fünf Prozent. Gänzliche Steuerbefreiungen sind nur in bestimmten Bereichen möglich – seit der Änderung nun auch bei Grundnahrungsmitteln.

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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