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Der LEH produziert jährlich tausende Kilometer Kassenbons.
Was sind die Gründe für diesen enormen Materialaufwand? Wer braucht diese Bons? Immer mehr Händler befragen die Kunden an der Kasse, ob man einen Bon überhaupt möchte.
Im elektronischen Journal der Kassensoftware wird doch alles mitgeschrieben.
Hintergründe:
Der Kassenbon wird ad hoc erzeugt, mittels eines robusten und günstigen Druckverfahrens. Der Kassenbon muss folgende Informationen abbilden:
- Name und Anschrift des Geschäfts
- Umsatzsteuer-Idetifikationsnummer
- Warenbeschreibung
- Preis der Ware
- separate Umsatzsteuer-Ausweisung
- Datum und Uhrzeit
Die schmalen Endlosrollen in unterschiedlichen Breiten, zwischen 57 mm und 80 mm haben für die praktizierte Kundenfreundlichkeit eine enorme Wirkung.
Allerdings verwenden immer mehr Händler die Bons, für unterschiedlichste Marketingzwecke. Die Rückseiten werden für klassische Werbung benötigt und oftmals nutzen die Händler Bonverlängerungen um Marktaktionen über Couponing anzubieten. Mittlerweile nutzen selbst einige der großen Discounter die Bonrückseite um die Kunden auf Zusatzleistungen aufmerksam zu machen.
Der kundenfreundliche Kassenbon
Viele Kunden nutzen Ihren Kassenbon dafür, um die Entstehung des Kaufpreises oder der Gesamtsumme nachzuvollziehen. Allerdings unterstützen nur sehr wenige Händler die Kundschaft mit einem vorsortierten Bon. Bei einem guten Beispiel wird der Bon in Warengruppen aufgeteilt, sodass die Artikel-Preis-Suche wesentlich einfacher durchzuführen ist. Immerhin kann der Händler dem Kunden die Suche somit deutlich vereinfachen.
Viele Händler schenken nichtsdestotrotz dem Kassenbon nur eine geringe Aufmerksamkeit und lassen die Kunden im Nevarna der vielen Positionen alleine.
Wir empfehlen allen Händlern einen kulanten und auf Service orientierten Umgang mit den Kunden. Denn im gesamten E-Commerce-Geschäft wird die Reklamation oder die Rücksendung mit oder ohne Grund und der Umtausch als Selbstverständlichkeit gehandhabt.
3 wichtige Tipps zur Reklamation mit oder ohne Bon
Ein alter Trugschluss ist, dass man zu jeder Reklamation einen Kassenbon vorzulegen hat.
Hier haben wir auf drei wichtige Fragen die Antworten:
- Der Kassenbon ist weg. Kann ich trotzdem reklamieren? Antwort: Ja, Sie müssen Ihren Kauf beweisen, indem der Kontoauszug vorgelegt wird (bei Kartenzahlung) oder man bring einen Zeugen mit.
- Kann der Händler nicht einfach behaupten, ich sei Schuld am Defekt? Nein, im ersten Halbjahr hat er die Beweispflicht, dass alles in Ordnung war, dies wandelt sich dann nach 6 Monaten, dann muss der Kunde einen Beweis vorlegen, dass das Produkt nicht in Ordnung war.
- Wer bestimmt, ob der Händler die Ware austauscht oder repariert? Der Kunde hat die Wahl, ob Reparatur oder Nachbesserung, allerdings sollte die Nachbesserung unwirtschaftlich sein, darf er diese verweigern.
Wer von euch hat Erfahrungen mit diesem wichtigen Thema? Bitte kommentiert hier….
Bilder: Archiv Supermarkt-Inside