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Smartstore-Paradies in Hessen?

Bundesland Hessen als Vorreiter für Smartstore-Sonntagsöffnung. Seltene Einigkeit bei den großen Parteien CDU, SPD, Grünen und FDP.

Eröffnung tegut…teo, Fulda

Das könnte ein interessanter Testlauf für alle Händler in Deutschland werden. Noch in diesem Monat will der hessische Landtag einen Gesetzentwurf für die Liberalisierung des Sonntagsverkaufs diskutierten. Hier gibt es sogar, was selten ist, eine große Einigkeit von SPD, CDU, FDP und den Grünen. Es handelt sich dabei um die automatisierten Minimärkte, die ohne Verkaufspersonal auskommen, wie zum Beispiel die Smart- Stores von Tegut unter dem Namen „Teo“. Nicht nur Tegut, auch die Rewe testet zwei Mini-Märkte in Hofheim, die mit der Genehmigung des Magistrats sonntags öffnen dürfen. Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das zum Jahresbeginn die Sonntagsöffnung von voll automatisierten Teo-Märkten der Supermarktkette noch untersagt hatte, hatte das Unternehmen im Februar der Presse gegenüber erklärt, dass weitere Expansionspläne erst einmal gestoppt sind. Nun gibt es neue Hoffnung, dass das Ladenöffnungsgesetz liberalisiert wird, was ein Testlauf für andere Händler werden könnte. Die CDU hält den jetzigen Gesetzentwurf, der die Sonntagsöffnung nur für automatisierte Läden bis 120 Quadratmeter und Waren des täglichen Bedarfs erlauben will, für rechtssicher. Weitere Argument für die Sonntagsöffnung ist auch, dass besonders die Versorgung im ländlichen Raum sicher zu stellen ist. Auch der Handelsverband Hessen kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Schluss, das „verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Mindestschutzniveau“ in Bezug auf den Sonntagsschutz nicht unterschritten sind. Ziel ist es, noch vor der Sommerpause das Gesetz zu verabschieden.

Das Ladenschlussgesetz gibt es in Deutschland schon seit 1900.

Kundenfreundlich gestaltet ist der Bereich in dem die Bestellung per Terminal ausgelöst werden und die Produkte auf Warentransportbändern ausgegeben werden. (Lekkerland SE) Foto: REWE_EnBW_Bispingen_Quelle-Lekkerland.jpg

Das Ladenschlussgesetz (Abkürzung LadSchlG) ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeit bei den jeweiligen Bundesländern. Die meisten Bundesländer gestatten vor allem an gewöhnlichen Werktagen weitaus längere Öffnungszeiten als das Bundesgesetz, das inzwischen nur noch in Bayern gilt. Es gab zwar immer wieder einige Änderungen in den letzten Jahren, die es Geschäften erlaubten, länger zu öffnen, aber das Grundprinzip des über 100 Jahre alten Gesetzes blieb. Auch gibt es einige Ausnahmen von dem Gesetz, die u.a. Bäckereien, Apotheken oder Tankstellen betrafen, die beispielsweise allesamt auch außerhalb des darin festgelegten zeitlichen Rahmens öffnen durften.

Allerdings sind die Bedingungen und erweiterten Öffnungszeiten auch dann immer noch sehr streng reguliert. Doch eine dramatische Änderung des Gesetzes könnte in Hessen schon bald den Grundbaustein dafür legen, dass bedeutend mehr Läden an Sonntagen öffnen dürfen. Bestimmte Supermärkte dürfen dann nämlich automatische Schiebetüren einbauen.

Gegner bereits in „Hab- Acht- Stellung“.

Auch wenn die geplante Änderung im hessischen Landtag mehr ein „Selbstläufer“ ist, ist dies juristisch noch nicht fix und wird sicherlich in nächster Zeit noch die Gerichte beschäftigen. Denn die „Allianz für den freien Sonntag“, in der die Gewerkschaft Verdi und Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche organisiert sind, hat wohl bereits eine Klage durch den Leipziger Arbeitsrechtler Friedrich Kühn gegen die geplante Gesetzesänderung angekündigt.

Auch ist die Meinung der Katholischen Arbeitnehmer- Bewegung (KAB), dass Sonntagsöffnung für die Bevölkerung nicht notwendig seien. Dazu kommt noch der „Sonntagsschutz“, welcher ein Verfassungsgut sei, das auch eine gesamtgesellschaftliche Relevanz besitzt. Des Weiteren gibt es auch Kritik, dass der geplante Entwurf nicht den Anforderungen entspricht, den das Bundesverfassungsgericht  für die Geschäftsöffnungen an Sonntagen aufgestellt hatte.

Nur das Argument von wirtschaftlichen Interesse rechtfertigt nicht eine Ausnahme der Sonntagsruhe. Eine Klage der „Allianz für den freien Sonntag“ könnte dann auch ein neues Musterverfahren zum verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz einleiten. Dies hätte dann eine bundesweite Bedeutung. Im Gegensatz zu KAB und der Gewerkschaft sieht der hessische Handelsverband eine mögliche Liberalisierung sehr positiv. Es bleibt spannend und abzuwarten, wie die nächste Anhörung am 26. Juni im Landtag ausfällt.

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