- Parkplatz Abzocke
- Dramatische Szenen auf Parkplätzen
- Parkscheibe ade, Sensor-Parking juchhe
- Supermärkte kämpfen gegen Falschparker
- Dramatische Szenen auf den Parkplätzen der Supermärkte!
- Sind Parkgebühren beim Einkaufen im Supermarkt oder Discounter nur „Abzocke“?
Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen werden kann – sind Parkgebühren beim Einkaufen im Supermarkt oder Discounter nur „Abzocke“?
Für die Kunden natürlich das „ Beste“ – Einkauf einfach einladen, anstatt zu schleppen. Am besten, ohne eine Parkgebühr zu bezahlen. Auch erleichtern kostenfreie Parkplätze bei vielen Kunden, die Entscheidung, welches Geschäft sie anfahren.
Leider, jedoch aus verständlichen Gründen, nehmen immer mehr Supermärkte und Discounter nach „zu langem“ Parken, das über das normale Einkaufen ( im Schnitt meist 60 Minuten) hinausgeht, eine Strafgebühr. Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten und anderen Geschäften, tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht sichtbar aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket in Höhe von meist 30 Euro. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie zum Beispiel Park & Control schnell eine „Abzocke“ vor.
Die Rechtslage rund um die Parkgebühren.
Fakt ist: Stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einen Supermarktparkplatz oder anderem Geschäft ab, geht er einen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber ein und muss sich an dessen Regeln halten. Die lauten meistens: Der Kunde muss die Parkscheibe gut sichtbar auslegen und darf nur eine gewisse Zeit auf dem Parkplatz parken. Die Parkregeln können daher selbst definiert werden, müssen aber deutlich ausgeschildert werden. Somit kommt ein wirksamer Vertrag zwischen Kunden und Kundinnen und den Parkplatzbetreibenden zustande (BGH, Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 160/14, Rn. 24 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 0).
Auch kommt es besonders in Innenstadtbereichen vor, dass Kunden auf dem Supermarktparkplatz parken, aber in einem anderen Geschäft einkaufen. Ein Verhalten, das oft üblich, aber nicht erlaubt ist und teuer werden kann.
Welche Parkregeln gelten innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten?
Welche Regeln auf einem Supermarkt Parkplatz gelten, ist meist deutlich ausgeschildert. Hier sind auch die Bestimmungen für das Parken auf dem Kundenparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten ausgewiesen. Häufig ist das Parken Nachts, am Wochenende, an Sonn- und Feiertagen auf den Stellplätzen erlaubt. Teilweise kostenfrei, teilweise mit einer kleinen Parkgebühr, wenn hier Parkautomaten aufgestellt sind. Mittlerweile kann man auf vielen Parkplätzen auch mit dem Smartphone mit einer Parkster- App den Parkschein lösen.
Der Parkplatz ist auch ein öffentlicher Verkehrsraum und es gilt auch hier die STVO (Straßenverkehrsordnung). Die Verkehrsregeln eines Supermarkt- Parkplatzes unterscheiden sich nicht von denen anderer Flächen. Es muss nur langsamer gefahren werden als auf offener Straße, meist sind 10 km/h in Ordnung.
Insgesamt ist zu sagen, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn viele Handelsunternehmen mittlerweile Parkgebühren ab einer bestimmten Parkdauer verlangen. Hier sollte jedoch jedes Unternehmen genau überlegen, welche Parkdauer angemessen ist.
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Fotos: Wie gekennzeichnet und aus dem Archiv Supermarkt-Inside