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Wegen Beteiligung an einem Kaffeekartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Rossmann jetzt doch verurteilt.
Die Drogeriekette Rossmann muss nun nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf 20 Millionen Euro Geldstrafe zahlen. Der Grund ist die Beteiligung an einem sogenannten „Kaffeekartell“. Schon seit ca. zwölf Jahren wehrt sich der Drogeriekonzern gegen alle Vorwürfe. Ob der Streit damit nun beendet ist, ist nicht sicher. Die Dirk Rossmann GmbH habe sich nach Auffassung des 1. Kartellsenats einer vorsätzlichem Kartellordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Dies wurde am 14. November verkündet, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und ein Einspruch wird erwartet. Bei der mehr als zwölfjährigen Verfahrenszeit hatte das Gericht auch berücksichtigt, dass Rossmann nicht die „treibende“ Kraft hinter und im Kartell war.
Hat Rossmann eine große Bedeutung im Kaffeemarkt?
Dazu kam, dass Rossmann auf dem Kaffeemarkt eine nicht so große Bedeutung zukommt, so dass das Strafgeld eher im unteren Bereich des in Betracht kommenden Rahmens liegt. Der Begriff „Kaffeekartell“ tauchte erstmals im Jahre 2000 auf. Seinerzeit wurde zwischen den Unternehmen Tchibo, Melitta, Alois Dallmayr Kaffee und Kraft Foods (Jacobs Kaffee) eine getroffene Preisabsprache als „Kaffeekartell“ bezeichnet. Das illegale Abkommen blieb bis zu einer vom Bundeskartellamt veranlassten Durchsuchung aller Unternehmen im Juli 2008 unentdeckt. Dann konnte die Behörde anhand von sichergestellten Unterlagen das kartellartige Verhalten nachweisen und verfügte gegen die Unternehmen eine Geldbuße von damals insgesamt 159,5 Millionen Euro.[
Der Fall.
Das Bundeskartellamt hatte in 2015 wegen verbotener vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee eine Geldbuße in Höhe von 5,25 Millionen Euro gegen Rossmann ausgesprochen. Zwischen 2004 und 2008 sollen sich ein Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vorrangig von Filterkaffee abgesprochen haben. Es wurde seinerzeit eine Geldbuße in Höhe von 5,25 Millionen Euro verhängt. Rossmann hatte dagegen geklagt, verlor und dass Bußgeld wurde sogar noch auf 30 Millionen Euro erhöht. Es folgte eine lange Auseinandersetzung. Schon zweimal kam der Fall sogar vor den Bundesgerichtshof (BGH). Eventuell kommt ein drittes Mal hinzu, wenn Rossmann noch Rechtsbeschwerde gegen das letzte Urteil , trotz gesenkter Geldstrafe, einlegt. Laut einer BGH- Entscheidung kam vor wenigen Tagen nun der Fall vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG).
Es kam zu einer Verständigung, so dass sich das OLG Düsseldorf im Wesentlichen auf eine Strafzumessung beschränkte. In der Verhandlung hatte das Gericht die Geldbuße von 20 Millionen Euro klar begründet. Zum einen war die Aussage, dass die Drogeriekette Rossmann auf dem deutschen Markt nur eine weniger gewichtige Rolle einnimmt, zum anderen ist auch die nun schon über zwölf jahrelange Verfahrensdauer ein Grund. Deshalb liegt das Bußgeld im unteren Bereich des in Betracht kommenden Rahmens. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und Rossmann können gegen die Entscheidung noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
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