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Online-Supermärkte: Wer haftet für Transportschäden?

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Dieser Beitrag ist Teil 32 von 84 in der Serie E-Commerce

Der wachsende E-Commerce macht in den vergangenen Jahren auch vor der Lebensmittelbranche keinen Halt.

Der wachsende E-Commerce macht in den vergangenen Jahren auch vor der Lebensmittelbranche keinen Halt. Unter anderem getriggert durch die jüngsten Entwicklungen, gehen immer mehr Verbraucher dazu über, ihren Wocheneinkauf online zu erledigen. Sie versprechen sich dadurch mehr Komfort und Sicherheit. Aber auch weitere Vorteile birgt der Online-Handel, mit denen der stationäre Handel bislang nicht mithalten kann. Dabei geht es vor allem um Konzepte wie die Kochboxen von HelloFresh, die das gesunde Kochen im stressigen Alltag so einfach machen wie niemals zuvor. Kein Wunder also, dass der Anbieter bereits im Jahr 2018 zu den umsatzstärksten Online-Shops im Lebensmittel-Segment gehörte, direkt hinter Amazon auf dem ersten Platz. Aber auch immer mehr andere Anbieter drängen auf den Markt, darunter eine zunehmende Anzahl an „klassischen“ Supermärkten, die ihr Sortiment nun auch oder ausschließlich online anbieten. Das bringt zahlreiche Chancen mit sich, aber auch neue Probleme wie die Haftungsfrage bei Transportschäden. 

Die Online-Supermärkte in Zahlen

Es ist durchaus interessant, einen Blick auf die neuesten Zahlen zu werfen, wenn es um Online-Supermärkte geht. Demnach wurden bereits gegen Ende des Jahres 2019 rund 50 Milliarden Euro in Deutschland durch den Onlinehandel erwirtschaftet. Führend sind dabei zwar Nonfood-Gebrauchsgüter, dennoch ist die Tendenz auch in der Foodbranche steigend. Das Wachstum findet nämlich weniger schnell, jedoch kontinuierlich statt. Die Umsatzmarke von einer Milliarde Euro wurde erstmals im Jahr 2017 überschritten. In Anbetracht der über 230 Milliarden Euro, die Deutsche für Lebensmittel, Getränke sowie Tabakwaren ausgeben, trotzdem ein verschwindend geringer Wert.

Trendwende

Doch die Trendwende wird kommen, da sind sich die Experten nicht erst seit der Corona-Krise sicher. Das liegt daran, dass die Kunden zunehmend Vertrauen in Online-Supermärkte gewinnen und deren Vorteile zu schätzen wissen. Hürden, welche sie bislang vom Onlinekauf ihrer Lebensmittel abgehalten haben, werden hingegen allmählich abgebaut. Dazu gehört beispielsweise die fehlende Möglichkeit zur Überprüfung der Frische von Waren. Deshalb sind es vor allem haltbare Lebensmittel wie Konserven oder Süßwaren, die derzeit am häufigsten (auch) online gekauft werden.  

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Bild: stock.adobe.com ©Nullplus – 230408788

Haftung im Schadensfall bei B2C-Transporten

Dass der Online-Lebensmittelhandel noch eher stockend wächst, liegt auch an den Hürden auf Seiten der Unternehmen. Sie werden nämlich bei diesem noch eher neuen Geschäftsmodell mit teilweise unerwarteten Herausforderungen konfrontiert. Die Haftungsfrage bei Transportschäden ist dafür ein Beispiel. Schließlich findet bei Online-Supermärkten meist ein Transport in zweierlei Richtungen statt. Da wäre der B2B-Transport zwischen Händlern und Lieferanten und der B2C-Transport vom Lager zum Endkunden. Diesbezüglich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch:

  • Lebensmittel sind sogenannte Verbrauchsgüter, sprich sie können nur einmal konsumiert werden. 
  • Bei solchen Verbrauchsgütern trägt im Regelfall der Online-Händler das Transportrisiko.
  • Kommt es also zu einem Verlust oder einer Beschädigung beim Transport, so haftet der Händler.
  • Selbiges gilt für den Untergang oder die Beschädigung der Ware im Rahmen einer Rücksendung nach einem Widerruf. 
  • Der Händler kann dennoch gesonderte Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen haben, die sich aus § 425 ff. HGB ergeben. 

Für die Käufer bedeutet das,

in jedem Fall eine Erstattung der beschädigten oder verlorenen Ware zu erhalten. Die Händler gehen hingegen ein gewisses Risiko ein. Wichtig ist daher, die Haftungsfrage vorab zu klären und gegebenenfalls zusätzliche, natürlich rechtsgültige Regelungen sowie Vereinbarungen zu treffen. Das funktioniert einerseits durch klare Verträge mit dem Transportunternehmen und andererseits durch AGB, welche der Kunde beim Kauf bestätigen muss. Dabei ist es natürlich nicht möglich, die gültigen Gesetze zu umgehen. 

Kompliziertere Regelungen im B2B-Bereich

Noch komplizierter gestaltet sich die Rechtslage für Supermärkte im B2B-Bereich. Ist der Käufer also kein Verbraucher, sondern ein Unternehmen, so trägt er das Risiko von Transportschäden an der bestellten Ware selbst. Da der Online-Supermarkt in diesem Fall aber meist als Käufer und eben nicht als Verkäufer fungiert, bedeutet das ein weiteres finanzielles Risiko. Auch hier ist es daher wichtig, die Verträge mit den Lieferanten so zu gestalten, dass dieses Risiko auf ein Minimum zu reduzieren ist. Im Sonderfall, dass der Supermarkt an eine Firma liefert, beispielweise zur Auffüllung der Kaffeevorräte, liegt das Risiko im Regelfall beim Käufer. Allerdings können die AGB diesbezüglich die Haftungsfrage umkehren, um einen besseren Kundenservice zu offerieren. 

Was das für Online-Supermärkte bedeutet 

Im Gegensatz zum stationären Handel, besteht beim Onlineverkauf von Lebensmitteln also das Risiko von Transportschäden. Das gilt sowohl im B2C-Bereich als auch im B2B-Sektor in beide Richtungen. Umso wichtiger ist es, die Frage der Haftung frühzeitig zu klären. Zudem ist Prävention bekanntlich besser als Reaktion. Eine hochwertige Verpackung, die nicht nur optisch ansprechend ist, sondern auch eine hohe Transportsicherheit gewährleistet, ist daher eine wichtige Grundvoraussetzung, um solche Haftungsfälle von Vornherein zu reduzieren. Zudem ist es sinnvoll, die Kunden in den AGB über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, sodass sie die Annahme offensichtlich beschädigter Pakete verweigern. Diese beiden Maßnahmen können Online-Supermärkten viel Ärger und somit auch Kosten sparen. Dennoch lassen sich (nicht-offensichtliche) Transportschäden natürlich niemals vollständig ausschließen. Ein Faktor, der dementsprechend auch in der Kalkulation berücksichtigt sein muss.

Bild: Supermarkt-Inside

Fazit:

Der Online-Handel von Lebensmitteln wird weiter wachsen, diesbezüglich scheint es keine Zweifel zu geben. Dass die Entwicklung eher schleppend vorangeht, liegt aber nicht nur an den Hürden für die Kunden, sondern auch auf der Unternehmensseite. Denn der rechtmäßige Transport von Lebensmitteln stellt diese vor einige Herausforderungen. Das gilt für die Haftung bei Transportschäden ebenso wie für die Sicherstellung der Lebensmittelhygiene. Jeder Online-Supermarkt muss sich daher intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Durch „richtig“ formulierte (Lieferanten-) Verträge sowie AGBs können viele Risiken aber von Vornherein verhindert oder wenigstens gemindert werden. 

Was haltet ihr von diesem wichtigen Thema?

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Beitragsbild: stock.adobe.com ©MclittleStock – 164567508, sowie Archiv Supermarkt-Inside.

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