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Mehrwertsteuer – die befristete Senkung unter Kritik

Dieser Beitrag ist Teil 12 von 80 in der Serie Corona

Etiketten stecken und kein Ende

In den letzten Wochen und Tagen haben tausende Mitarbeiter, Millionen von Preisetiketten im deutschen Lebensmitteleinzelhandel neu gesteckt. Somit haben fast alle der großen LEH Händler grundsätzlich die Mehrwertsteuersenkung termingerecht umgesetzt. Allerdings gibt es einige Händler die einen Pauschalrabatt von ca. 3% an der Kasse abziehen. Diese Kaufleute lassen jedoch die Kunden zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung, also vor dem Regal, im unklaren was das Produkt nun definitiv kostet. Viele Kaufleute aber noch mehr Kunden sind demzufolge verunsichert. Ein Preiskampf in besonderer Dimension wurde wieder eröffnet, denn viele Player im LEH nutzen nun die Chance um sich preislich zu profilieren.

Viel Wirbel um die Mehrwertsteuer

Eigentlich sollen die Corona-Hilfspakete entlasten. Finanziell sowie bürokratisch. So zum Beispiel auch beim Thema Mehrwertsteuer. Aber wie so oft liegen Theorie und Praxis weit voneinander entfernt. Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz steht frei zur Diskussion und Ziel ist es, den Unternehmen sowie den Käufern das Leben leichter zu machen. Die Bundesregierung lässt sich nicht lumpen und wird 20 Milliarden Euro in die Mehrwertsteuersenkung investieren. Dabei wird die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Die ganze Aktion gilt bekannterweise ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, kann ein Rechnungsrabatt gewährt werden. Aber so einfach ist die Sachlage dann auch wieder nicht.

Senkung der Mehrwertsteuer über Rechnungsrabatt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) behauptet, dass die Umsetzung kein großes Ding ist. Durch die Ausnahmevorschrift der Preisangabenverordnung darf der Handel nach § 9 Abs. 2 PAngV zeitlich begrenzte Preissenkungen festsetzen. Nachdem die Senkung der Mehrwertsteuer bis ans Jahresende 2020 zeitlich limitiert ist, trifft dieser Sachverhalt auch zu. Deswegen haben manche Unternehmen bereits reagiert. Tegut, Globus und dm wollen zum Beispiel nicht aufwendig alle Preise neu auszeichnen. Ihnen schwebt die einfache Variante mit dem Rabatt auf dem Kassenbon vor und so starten die v.g. Händler auch am 1.7. Allerdings müssen diese Preisnachlässe bekannt gemacht werden. Werden alle Unternehmen es schaffen, die Rabatte rechtlich konform anzukündigen. Zudem muss der verringerte Steuersatz auf alle Produkte angewendet werden. Wie schaut es hier mit der Umsetzung aus?

Die Umsetzung wird zu einer juristischen Herausforderung

Was also zunächst als Hilfe für die Unternehmen und den Endkunden gedacht ist, entpuppt sich als eine juristische Herausforderung. Das BMF hat dabei versucht, möglichst viele Eventualitäten rund um die Senkung der Mehrwertsteuer vorab zu klären. 18 Seiten umfasst der Beschluss, der ab 1. Juli gelten wird. Doch Juristendeutsch in den Alltag umzusetzen war noch nie einfach. Wie schaut es zum Beispiel mit Kunden aus, die einen Gutschein einlösen wollen. Oder was ist bei der Rückgabe von Pfandflaschen? Müssen die Unternehmen mit Rechtsklagen rechnen?

Wie schätzt ihr diese trockene aber doch so heiß diskutierte Sachlage ein? Auf den Handel kommt auf alle Fälle viel bürokratischer Aufwand zu. Und die Kunden können nur hoffen, dass der gut gemeinte Einsatz der Bundesregierung mit 20 Milliarden Euro auch wirklich beim Endverbraucher ankommt. Schreibt uns auf Supermarkt Inside oder bei Facebook eure Einschätzung zu der Sachlage.

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

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