Lidl-News

Lidl muss Millionenstrafe in Rumänien zahlen.

Dieser Beitrag ist Teil 104 von 163 in der Serie Lidl

Große landesweite Überprüfung einiger großen Lebensmittelhändler in Rumänien hat bittere Ergebnisse produziert. Diesmal hat es auch Lidl erwischt!

Seit knapp einem Jahr trat in Rumänien eine neue Dringlichkeitsverordnung in Kraft, die die sog. EU- „Omnibusrichtlinie“ umsetzt und damit den Verbraucherschutz erhöht. Seit dem gibt es empfindliche Geldbußen bei Verstößen. Nun hat es also auch Lidl erwischt. Rumänische Verbraucherschützer fanden Unregelmäßigkeiten beim rumänischen Marktführer Lidl. In Rumänien zählte der Lebensmitteldiscounter im letzten Jahr knapp 342 Filialen. Aktuell sind es fast 350. Bei landesweiten Kontrollen aller rumänischen Lidl-Filialen wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 7,3 Mio. rumänischen Lei (knapp 1,5 Mio. Euro) gegen die Auslandsgesellschaft des Discounters verhängt. Immer wieder nutzen die Behörden verschiedener Mittel-Osteuropäischen Länder die Möglichkeit große internationale Handelsketten zur Kasse zur bitten. Gerade neue EU-Gesetze dienen hier als gute Steilvorlage.

Auch Teile von Ladenausstattungen still gelegt.

Die rumänische nationale Behörde ANPC hat nun eine verhältnismäßig sehr drastische Strafe gegen Lidl verhängt.  Die Unregelmäßigkeiten wurden bei einer landesweiten Kontrolle der Geschäftspraktiken der großen Einzelhandelsketten fest gestellt. Es wurden verschiedene Punkte seitens der Behörde moniert. Zum einem war dies die Produktqualität und auch die Preisauszeichnung. Auch wurde bemängelt, dass Lebensmittel hin und wieder über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) weiter verkauft wurde. Ein weiterer Mangel, der Anlass zur Beanstandung gab, war die mangelnde Hygiene. Kritisch und nicht in Ordnung befand die Behörde bei den Kontrollen auch die Verwendung von Kühlmöbeln ohne Temperaturaufzeichnung. 

Ergebnis dieser Untersuchungen war dann, dass sogar in 38 Filialen von Lidl die Kühltruhen zeitweilig still gelegt wurden. Diese Entscheidung der Behörde galt solange, bis alle Mängel beseitig sind. Einer der Filialen sollte sogar geschlossen werden.Weitere Beanstandungen waren u.a. auch dass teilweise Regalpreise gefehlt hatten und es unterschiedliche Preis zwischen der Kasse und dem Verkaufsregal gegeben hatte.

Zum Hintergrund.

Die Maßnahmen der rumänischen Verbraucherschutzbehörde sind kein Einzelfall. Aus diesem Grund hatte die EU vorher bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher und Verbraucherinnen besser für deren Rechte zu sensibilisieren und die Durchsetzung sowie den Schutz der Verbraucherrechte zu verbessern. Die Europäische Kommission führt Kontrollen durch, die darauf abzielen, die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzengesundheit und in bestimmten Bereichen des Gesundheitsschutzes zu überwachen. Dies bedeutet, dass EU-Bürger ein hohes Maß an Sicherheit genießen und Waren unter sicheren Bedingungen gehandelt werden. Innerhalb der Kommission wurde jedoch die Verantwortung für diese Arbeit der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übertragen. Allerdings gibt es nach wie vor Lücken im nationalen Recht hinsichtlich wirklich wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionen.

In Deutschland gibt es seit 2002 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und  ist eine zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Bundesoberbehörde mit Hauptsitz in Braunschweig. Sie unterhält eine Dienststelle in Berlin.

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 Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

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