Kaufland

Kaufland sichert sich das Markenrecht an „K“.

Dieser Beitrag ist Teil 181 von 183 in der Serie Kaufland

Kaufland sichert sich das Markenrecht für den Buchstaben „K“. Einspruch von der Hotelkette Kempinski.

Foto: Kaufland

Schon vor fast 5 Jahren hatte Schwarz- Tochter Kaufland versucht, das Markenrecht an dem Buchstaben „K“ zu bekommen. Dies hatte sich jedoch lange verzögert, da es einen Einspruch von der Luxushotelkette Kempinski gab. Nun gab es doch das „OK“ von dem EU- Amt für Geistiges Eigentum /EUIPO). Kempinski setzte damals durch, dass Kaufland keine Markenrechte für das Anbieten temporärer Unterkünfte oder für Catering und Hotelreservierungen und die Vermietung von Besprechungsräumen bekam. Nun hat das EU- Amt vor wenigen Tagen die Eintragung bewilligt, so dass Kaufland den Buchstaben „K“ nicht nur in Logoform, sondern auch als Wortmarke nutzen darf. Ein großer Schritt für Kaufland, ist der rote Buchstabe „K“ doch ein wichtiger Markenbestandteil des Unternehmens. Auch darf Kaufland die Wortmarke nun in ganz Europa für sich beanspruchen.

Die neue Wortmarke „K“ beinhaltet nun Produkte und Dienstleistungen der Nizza-Klassen 29 bis 34 sowie 43. Dazu gehören unter anderem Fleisch, Obst- und Gemüseprodukte, Tiernahrung, Marktforschung, Personalvermittlung und die Ausgabe von Kundenkarten.  Dazu kommen noch Produkte wie Milch, Klöße, Schokoladen, Sämereien, Mineralwasser, alkoholische Getränke, Weine. Heimwerker- und Gartenartikel, sowie Schreibwaren- und Küchengeräte.

Die “Nizza-Klassifikation” (“Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken”, NCL) ist ein internationales Klassifikationssystem für Markenanmeldungen. Ihr Name geht auf ein Übereinkommen zurück, das am 15. Juni 1957 auf der diplomatischen Konferenz von Nizza geschlossen wurde. Damals wurde die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat dieses Abkommens.

Die Klassifikation von Nizza ist in insgesamt 45 Klassen untergliedert, davon 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Jede Klasse enthält Klassenüberschriften und erläuternde Anmerkungen

Zum Hintergrund.

Bildrechte & Fotograf Kaufland

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet die in der gesamten Union geltenden EU-Marken– und ‑Geschmacksmusterrechte. Diese Rechte ergänzen die auf nationaler Ebene bestehenden Rechte des geistigen Eigentums und sind mit internationalen Systemen zu deren Schutz verbunden. Seit 2012 ist das EUIPO zuständig für die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und die Datenbank verwaister Werke.

Im Durchschnitt werden beim EUIPO jährlich mehr als 150 000 Marken und 90 000 Geschmacksmuster angemeldet; das Amt nimmt diese Anmeldungen entgegen und prüft sie. Daneben fördert es die Angleichung der Verfahren der nationalen Ämter für geistiges Eigentum in der EU durch die Zusammenarbeit im Rahmen des Netzwerk der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Zu diesem Zweck kommen nutzerfreundliche Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums zum Einsatz.

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