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Kassengesetz bedeutet Vollkatastrophe

Dieser Beitrag ist Teil 29 von 76 in der Serie Kasse machen

Bricht der Handel unter dem neuen Kassengesetz zusammen?

Geredet wird schon lange darüber. Aber nun wird es konkret. Bis Ende dieses Jahres müssen alle POS-Systeme aufgerüstet werden. Ziel seitens der Regierung ist klar. Die Kassensysteme sollen so gegen Umsatzsteuerbetrug sicher gemacht werden. Für den Handel bedeutet das neue Kassengesetz eine Vollkatastrophe. Und das gleich aus mehreren Gründen. Die Kosten für die Umrüstung werden in Millionenhöhe gehen. Die Frist bis zum 1. Januar 2020 ist schon kaum mehr einzuhalten. Und davon abgesehen steht noch nicht einmal hundertprozentig genau fest, welche genauen Anforderungen das neue Kassengesetz wirklich mit sich bringen wird.

Ganze Lebensmittelbranche ist betroffen

Und Ausnahmen gibt es laut Bundesfinanzministerium (BMF) keine. Ob das gerecht ist, darüber streitet sich die Branche. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es nur rechtens, wenn riesige Konzerne genauso dran sind, wie kleine Unternehmen. Die großen Konzerne argumentieren allerdings dagegen. Denn die meisten großen Unternehmen arbeiten mit sicheren und geschlossenen Systemen und einer zentralen Warenwirtschaft. Da besteht weder das Interesse noch die Möglichkeit, Steuerbetrug zu betreiben. Und dennoch wird es die gesamte Lebensmittelbranche treffen. Von der Schwarz-Gruppe, über Aldi bis hin zu Edeka und Rewe. Und hier vor allem die selbständigen Kaufleute.

Anträge zur Bewilligung von Erleichterungen

Es besteht die Möglichkeit einen Antrag zur Bewilligung von Erleichterungen zu stellen. Damit erhoffen sich die Unternehmen nicht gleich ab 1. Januar 2020 zu Gesetzesbrechern zu werden. Und es heißt, dass die Regierung diesen Anträgen auch wohlwollend gegenüber stehen wird. Vielleicht auch ein Eingeständnis dafür, dass es wirklich schwer wird, bis Ende des Jahres das neue Kassengesetz in allen Filialen umzusetzen. Aber diese Anträge werden die Finanzämter überrennen und besonders die selbständigen Kaufleute an ihre Grenzen bringen. Jeder muss seinen eigenen Antrag an das örtliche Finanzamt stellen. Chaos mit unterschiedlichen Bescheiden ist vorprogrammiert.

Kassengesetz inhaltlich noch nicht einmal endgültig entschieden

Und selbst wenn ein Unternehmen nun schnell handelt, wird es bis zum Jahresende knapp. Denn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bis heute im Kassengesetz die endgültigen Anforderungen an die neuen Kassen nicht genau beschrieben. Daten sollen mittels Kryptografie gesichert werden. Ob zentral, an der Kasse oder am Bondrucker weiß keiner. Klar ist, dass zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) eingebaut werden sollen. Aber das braucht Zeit. Das BMF hält dagegen. Bereits seit Juni 2018 war klar, dass die Unternehmen diese TSE einbauen müssen.

Hat der Handel zu spät reagiert? Oder ist es die Regierung, die zu schnell das Kassengesetz von den Unternehmen umgesetzt haben möchte? Wie schätzt ihr die Lage ein? Schreibt uns auf Supermarkt Inside oder bei Facebook eure Meinung zu diesem heißen Thema!

Fotos: Archiv Supermarkt-Inside

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