Praxis-Tipps

Heißes Thema! Der sicherer Geldtransport

Dieser Beitrag ist Teil 40 von 79 in der Serie Lemke Informiert

In den letzten Jahren wurden ca. 4000 bis 5000 Raubüberfälle durchgeführt, u.a. auch auf Geldtransporte und Geldboten.

Aus unserer Serie Lemke informiert:

Was gilt es zu beachten, wenn der Einzelhandel seine Tageseinnahmen an ein Bankinstitut weiterleitet? Wie können Überfälle auf Geldtransporte oder Geldboten verhindert werden? Was gilt es zu beachten, wenn der Einzelhandel seine Tageseinnahmen an ein Bankinstitut weiterleitet? Wie können Überfälle auf Geldtransporte oder Geldboten verhindert werden?

Mehr Überfälle…

Überfälle auf Geschäfte, Reisebüros, Wechselstuben, Geldboten, Tankstellen usw. seien selten blosse Zufallstaten, sondern von den Tätern ausgekundschaftete «Gelegenheiten», heisst es im polizeilichen Sicherheitsratgeber der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP). Und weiter: Überfälle würden auch verübt, wenn nur eine kleine Beute zu erwarten sei.

Das Weiterleiten der Tageseinnahmen im Einzelhandel ist mit Risiken verbunden und sollte grundsätzlich nur durch professionelle Geld- beziehungsweise Werttransportunternehmen erfolgen. Ist die Inanspruchnahme solcher Dienstleister für grössere Handelsunternehmen in aller Regel schon Standard, so ist sie für kleinere und selbstständige Einzelhandelsgeschäfte oft zu kostspielig. Hier sind es die Unternehmer selbst oder die von ihnen beauftragten Mitarbeitenden, die die Verkaufserlöse zur Bank transportieren.

 

Nachfolgend Hinweise an zwei Zielgruppen:

Hinweise für Unternehmer!

Folgende Punkte sind zentral:

Tageserlöse des Einzelhandels sollten grundsätzlich durch professionelle Geld- und Werttransportunternehmen zur Bank gebracht werden. Eine häufig kostengünstige Möglichkeit ist dabei die Nutzung von Sammelgeldtransporten, die vor allem in Innenstadtbereichen oder in Einkaufszentren angeboten werden.

Grössere Geldbeträge sind bis zur Weiterleitung an die Bank oder Sparkasse in einem durch das Kassenpersonal nicht zu öffnenden Behältnis aufzubewahren.

Wertbehältnisse:

Im Falle einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung von Verkaufserlösen sollten nur zertifizierte Wertbehältnisse (Geldschränke) nach DIN EN 1143-1 verwendet werden.

Dabei ist zu beachten: Ein Typenschild mit Klassifizierung befindet sich auf der Innenseite des Wertbehältnisses.

Der zu wählende Widerstandsgrad richtet sich nach den zu erwartenden Tageseinnahmen sowie nach Vorgaben des Versicherers.

Die verwendeten Wertbehältnisse sind entsprechend der Installationsanleitung der Hersteller aufzustellen bzw. zu montieren.

Die Wertbehältnisse sind in Räumen mit angemessenen mechanischen sowie elektrisch/elektronischen Absicherungen aufzustellen.

Geldtransport, firmeninterne Lösung:

Ist die Inanspruchnahme von Geld- bzw. Werttransportfirmen nicht möglich, so sollte die zu transportierende Geldsumme durch Splittung auf mehrere Transporte klein gehalten werden.

Als Geldboten sind dabei nach Möglichkeit mindestens zwei Mitarbeitende einzusetzen, die sowohl volljährig als auch körperlich geeignet sind.

Diese Mitarbeitenden sind mindestens halbjährlich einer Schulung zu unterziehen, in der sie über die Verhaltensregeln bei Geldtransporten belehrt werden.

 Örtliche und zeitliche Details zu den Geldtransporten sind möglichst geheim zu halten und ausschliesslich dem beauftragten Geldboten mitzuteilen.

Um den Weg des Geldtransportes möglichst kurz zu halten, ist ein nahe gelegenes Geldinstitut vorzuziehen.

Sowohl für die Weiterleitung als auch die Zwischenlagerung der Tageseinnahmen gelten für den Unternehmer u.a. die Regeln der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die für seine Beschäftigten bestehende Gefährdungslage zu ermitteln und auf dieser Grundlage zu beurteilen, welche technischen, baulichen und organisatorischen Schutz- und Sicherheitsmassnahmen erforderlich sind (Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen – R3). Dazu gehören z.B. die Installation von Überfallmeldern in den Geldbearbeitungsräumen sowie die Bereitstellung von mit Zeitschlössern ausgerüsteten Wertbehältnissen.

Hinweise für Geldboten

Geldtransporte sind immer sorgfältig zu planen. Sie dürfen nicht zur Routine werden, damit potenzielle Täter ihre Kenntnisse über regelmässige Gewohnheiten von Geldboten nicht für die Tatausführung nutzen.

Geldtransporte sollten zu wechselnden Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und nach Möglichkeit bei Tageslicht durchgeführt werden.

Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich für den Geldboten, keine Hinterausgänge zu nutzen und schlecht einsehbare Strassen und Plätze zu meiden.

Vor und während des Geldtransportes ist mit besonderer Aufmerksamkeit die Umgebung zu beobachten. Der Geldbote sollte sich verdächtige Personen einprägen und nach Möglichkeit deren Fahrzeugkennzeichen notieren (deshalb immer Notizblock und Schreibgerät dabei). Besondere Aufmerksamkeit ist auf Personen zu richten, die sich in verdächtiger Weise vor dem Geschäft oder als letzter Kunde darin aufhalten.

Auf das Mitführen von Waffen sollte grundsätzlich verzichtet werden.

Empfohlen wird dagegen die Mitnahme von Handys, um im Notfall schnellstmöglich die Polizei benachrichtigen zu können.

Für sogenannte nichtprofessionelle Geldboten empfiehlt es sich, die Abführung der Tageseinnahmen so durchzuführen, dass sie von Aussenstehenden nicht als solche zu erkennen sind. Dazu sollten unauffällige Geldbehältnisse genutzt werden. Der Fachhandel bietet auch für Mitarbeiter des Einzelhandels geeignete Geldtransportsicherungssysteme (z.B. Sicherheitskoffer etc.) an.

Bei längeren Wegstrecken zum Geldinstitut ist aus Sicherheitsgründen die Nutzung des Personenwagens den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen.

Der Weg zum Geldinstitut sollte zügig und ohne Unterbrechungen zurückgelegt werden.

Werden während des Geldtransportes verdächtige Situationen festgestellt, so sollte der Geldbote im Regelfall seinen Weg unauffällig fortsetzen und die Nähe zu anderen Personen und damit den Schutz der Öffentlichkeit suchen.

Wie für den Unternehmer gilt auch für den Geldboten: Alle Details zum Geldtransport, insbesondere Transportzeiten, -wege sowie die Höhe der abzuführenden Geldmengen sind geheim zu halten.

Verhalten bei Überfällen

Der Geldbote sollte, besonders bei Bewaffnung bzw. Überlegenheit des Täters, kein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor materiellen Werten. Die wichtigste Verhaltensregel lautet deshalb: Ruhe bewahren, die wesentlichen Tätermerkmale, Fahrzeugdaten und die Fluchtrichtung einprägen und nach der Tat schnellstmöglich die Polizei alarmieren.

Tätermerkmale sind: Alter, Grösse, Haarfarbe, Bekleidung, besondere Kennzeichen (Verletzungen, Narben, Tätowierungen etc.)

Fahrzeugdaten: Typ, Farbe, amtliches Kennzeichen, Besonderheiten wie Unfallschäden.

Weitere Informationen sind in allen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erhältlich.

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Unser Handelsexperte und Autor H.G.Lemke

 

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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