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HDE warnt ! Lockdown – 2 G oder 3 G Regel?

Dieser Beitrag ist Teil 69 von 80 in der Serie Corona

Neuer Lockdown in Sicht? – Warnung vom HDE erfolgt.

Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung in der gesamten Bevölkerung. Hessen, Sachsen und auch das Bundesland Bayern sind hier schon weiter. Geimpft, genesen oder wenigstens getestet: Wer in Hessen ins Restaurant will, zu einer Messe oder ins Konzert, muss die 3G-Regel erfüllen. In Bayern gilt die 2G- Regel schon in Fitnessstudios, Sportstätten, Theater, Kinos und Zoos. In Sachsen soll bei Erreichen der Überlastungsstufe sogar die 2G- Regelung im Einzelhandel zur Geltung kommen.

Neue Verordnung gilt schon ab 22. November

Ausgenommen sind Supermärkte und Drogerien. Die neue Verordnung gilt schon ab 22. November. Am Montag, 15. November wurde die Überlastungsstufe in Sachsen erreicht. In Baden- Württemberg ist es aktuell so, dass bei Erreichen der „Alarmstufe“ auch im Einzelhandel die 3-G-Regelung vorgesehen ist und dann auch Kunden kontrolliert werden können.

HDE warnt vor einem „Flickenteppich“

Zu Recht warnt hier der HDE vor einem „Flickenteppich“, der jetzt schon ist. Denn noch einen Lockdown, wird für den Handel schwer zu verkraften sein, so verlautet der HDE. Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Handelsunternehmen zu vielen Unsicherheiten und Fragen. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit überhaupt umzugehen wäre, wenn Arbeitnehmer die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen. Die Folge wäre dann, dass sie nicht im Betrieb arbeiten dürften. Eine solche Diskussion wäre gerade im Weihnachtsgeschäft unverantwortlich.

Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte.

Dazu stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu geben.

Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Test anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute auch schon strenge Regelungen vor, wie schon beschrieben.

Impfstatus der Beschäftigten abfragen 

Problem ist auch, zum Beispiel, dass Arbeitsgeber den Impfstatus der Beschäftigen nicht abfragen dürfen, so dass eine 3- G-Regelung“ wenig Sinn macht. Interessant dabei, dass Fitnessstudios Daten dazu seiner Kunden, speichern und abfragen dürfen. Der Einzelhandel jedoch nicht. Hier ist eine schnelle Regelung der Regierung gefordert. Der HDE fordert hier auch, dass es den Arbeitgebern im Handel zumindest gestattet ist, die Daten und den Impfstatus der Beschäftigten abfragen zu dürfen. Die Gewerkschaften sind bisher aktuell gegen eine Auskunftspflicht.

Am 15. November wurde auf einer Pressekonferenz vom HDE deutlich betont, dass aktuell alle Hygienekonzepte im Einzelhandel „greifen“, was auch vom Robert- Koch- Institut“ bestätigt wurde., das es zur jetzigen Zeit  keine Hotspots im Handel gebe.

 Die Gefahr eines neuerlichen Lockdowns ist aktuell groß und würde dem Handel extrem schaden. Auch würde es der Gesellschaft nicht gut tun.

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

 

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