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Beim freien WLAN tut sich der LEH bisher schwer.
Die Gründe dafür sind kaum noch berechtigt. Auf jeden Fall aber nicht mehr dem Zeitgeist und damit vor allem den Erwartungen der Kunden angemessen. So gilt, zu den bisher berechtigten Gründen die bisher geltende Störer-Haftung für den Betreiber. Dieser konnte für über sein WLAN verbreitete Inhalte krimineller oder unethischer Art, bisher haftbar gemacht werden. Der Gesetzgeber hat diese Störer-Haftung jetzt abgeschafft. Dann gibt es da noch die Angst vor der Cyberkriminalität. Über ein offenes WLAN-Netz können sich Bösewichte leicht Zugang zu empfindlichen Firmendaten verschaffen. Dieses Problem ist technisch lösbar. Als weiterer Hinderungsgrund für ein freies WLAN wird oft die Angst genannt, dass sich die Kunden im Geschäft schnell und umfassend Preis- und Produktinformationen im Internet beschaffen. Das ist aus heutiger Sicht schlicht und bescheiden altmodisch und geht an der Lebenswelt moderner Menschen vorbei.
Freies WLAN nach Abschaffung der Störer-Haftung rechtssicher.
Mit der aktuell beschlossenen Abschaffung der Störer-Haftung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit für den Betreiber. Bisher war dieser juristisch für die Inhalte, die über sein Netz veröffentlicht wurden, verantwortlich. Das ist jetzt vorbei. Weiterhin dürfen WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde dazu verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Experten sagen Dank dieser neuen Regelung einen digitalen Innovationsschub im Einzelhandel voraus.
Der “mündige” Kunde erwartet heute freies WLAN.
Die Zeiten, als das Personal noch zusammenzuckte, wenn ein Kunde sein Smartphone aus der Tasche zog, sind hoffentlich vorbei. Manche schreckten sogar nicht davor zurück, Smartphone-Nutzer des Ladens zu verweisen. Das ist digitale Steinzeit. Bedenkt man, dass sich heute viele Kunden vor oder während des Einkaufens im Internet informieren, bedeutet Smartphone-Verbot praktisch Hausverbot. Das Thema Preisvergleich steht dabei vor allem im LEH nicht im Vordergrund. Wohl die wenigsten Kunden lassen den halbvollen Einkaufswagen stehen, weil sie auf ihrem Smartphone sehen, dass die Dose Tomaten woanders fünf Cent billiger ist. Die Nutzung des Smartphones als Einkaufsberater steht heute viel stärker im Vordergrund. Der Kunde speichert Einkaufszettel und fragt Rezepte ab. Dazu holt er sich über die verschiedensten Apps Informationen über Inhaltsstoffe, Mikroplastikanteile, Allergene und sonstige Produktbestandteile.
Wenn wir dem Kunden dazu nicht mehr die Möglichkeit geben, wird er Geschäfte aufsuchen, wo er das kann. Darüber hinaus will der Kunde auch beim Einkaufen nicht auf Information und Kommunikation verzichten. Er will per WhatsApp, Twitter, Facebook und Instagram kommunizieren. Weiterhin zum Beispiel Kinoprogramm, Fahrpläne oder Restaurantöffnungszeiten abfragen. Also sein Smartphone einfach so nutzen, wie er es gewohnt ist.
Freies WLAN ist Service am Kunden. Doch ein paar Dinge gilt es zu beachten.
Wer freies WLAN in seinem Geschäft anbietet, zeigt, dass er den digitalen Wandel verstanden hat. Richtet den Hotspot ein! Bewerbt dies aktiv! Nutzt die Chancen, die das Internet bietet. Um sich jedoch vor den Möglichkeiten, die das freie WLAN Cyberkriminellen bietet, abzusichern, muss man ein paar Dinge beachten. Trennt auf jeden Fall das freie WLAN vom internen Funknetzwerk. Verschlüsselt Datenübertragungen mit einem virtuellen privaten Netzwerk (VPN). Darüber hinaus gibt es noch ein paar weitere Dinge zu beachten. Zieht also auf jeden Fall Euren IT-Experten zu Rate, bevor Ihr Euren Hotspot einrichtet.
Eure Meinung zum Thema freies WLAN interessiert uns brennend. Wir diskutieren gerne per Facebook mit Euch.
Bilder: Fotolia, Rakutt