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Flüssiggas im Supermarkt: Checkliste für eine sichere Grill- und Campingsaison…

Dieser Beitrag ist Teil 29 von 36 in der Serie Gesetz

Checkliste für eine sichere Grill- und Campingsaison: Staatliche Arbeitsschutzbehörde will Flüssiggaslager stärker kontrollieren

Flüssiggas Flaschen von Rheingas

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) intensiviert mit Hilfe einer Checkliste ihre regelhaften Kontrollen der Lagerung von Flüssiggasflaschen im Land. Das ist das Ergebnis einer schwerpunktmäßigen Überprüfung von Betrieben, die Flüssiggasflaschen verkaufen. Dabei wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Lagerung festgestellt.

Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Die StAUK hat bei ihren Schwerpunktkontrollen zur Lagerung von Flüssiggasflaschen in vielen Betrieben in den letzten zwei Jahren erhebliche Mängel festgestellt. Wenn Flüssiggasflaschen nicht richtig gelagert werden, können sie eine große Gefahr für Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende darstellen. Wir wollen, dass Sie alle eine sichere Camping- und Grillsaison haben, deshalb wird die StAUK ihre Kontrollen der Flüssiggaslager zukünftig im Rahmen des regulären Außendienstes noch weiter verstärken.“

Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde hat bei ihren Schwerpunktkontrollen im Jahr 2022 und 2023 92 Lager von Flüssiggasflaschen auf Tankstellen, Campingplätzen, Super- und Baumärkten anhand einer für diese Zwecke erstellten Checkliste überprüft. Von den überprüften Lagern waren nur 13 frei von Mängeln. Bei etwa Zweidrittel der Mängel handelte es sich um technische Mängel, wie z.B. einen unzureichenden Anfahrschutz oder die Positionierung des Lagers in einem Flucht-, Rettungs- oder Verkehrsweg. Sechs Betreiber haben aufgrund der Kontrollen den Verkauf von Flüssiggasflaschen eingestellt.

Künftig wird die Staatliche Arbeitsschutzbehörde die Checkliste aus den Schwerpunktkontrollen auch im Rahmen ihrer regelhaften Betriebsbesichtigungen verwenden. Die Checkliste zur „Lagerung von Flüssiggasflaschen“ ist unter folgendem Link abrufbar: schleswig-holstein.de – Arbeitsschutz – Checkliste „Lagerung von Flüssiggasflaschen“

Flüssiggas / Hintergrund:

Campingkocher, Gasgrills, Herde und Öfen auf Booten und Jachten oder in Wohnmobilen werden in aller Regel mit Flüssiggas betrieben. Bei Gashändlern, auf Campingplätzen, in vielen Baumärkten und auch Tankstellen können mit Flüssiggas gefüllte Gasflaschen erworben und ausgetauscht werden. Üblicherweise werden die für den Verkauf vorgesehenen sowie die zurückgegebenen Flaschen im Außenbereich in Gitterboxen gelagert.

Von Flüssiggasflaschen kann eine erhebliche Gefahr für Personen und die Umgebung ausgehen. Im schlimmsten Fall kann eine explodierende Flüssiggasflasche ein Fahrzeug oder Haus vollständig zerstören.

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Content: Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 202.2024

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside und wie gekennzeichnet.

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