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Finger weg vom Sonntag!

Dieser Beitrag ist Teil 1 von 36 in der Serie Gesetz

Der Sonntag bleibt Erholungstag

Endlich Sonntag! Die Arbeit hat Pause und der Tag gehört der Familie. Was liegt da näher, als mal wieder einen gemeinsamen Einkaufsbummel durch die Läden zu unternehmen? Doch wie heißt es ebenso schlicht wie richtig: „Des einen Freud, des anderen Leid“. Der verkaufsoffene Sonntag geht immer zu Lasten der Mitarbeiter im Einzelhandel. Besonders die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel, die während Corona Höchstleistungen abliefern mussten und immer noch müssen, wären davon betroffen. Aber ist der Einkauf am Sonntag wirklich nötig? Das Bundesverwaltungsgericht sagt klar und deutlich: Nein! Mit dieser Rechtsprechung hebt es die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts  (OVG) Nordrhein-Westfalen auf.

Sonn- und Feiertage unter Verfassungsschutz

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden. Verkaufsoffene Sonntage sind nur dann zulässig, wenn ein Markt oder eine sonstige Veranstaltung an diesem Tag die Hauptattraktion der Stadt ist – und nicht umgekehrt. Damit bestätigten die Richter ihre bisherige Rechtsprechung zu Sonn- und Feiertagsöffnungen. Demzufolge sind die vorherigen Urteile des VGH und OVG, die die Genehmigungen zum sonntäglichen Einkauf erleichtert hätten, vom Tisch.  Die Gewerkschaft Verdi begrüßt das Urteil des Bundeverwaltungsgerichts. Sie hatte zusammen mit den Kirchenverbänden als „Allianz für den freien Sonntag“ gegen eine Aufweichung der Ladenöffnungszeiten geklagt. Verdi geht es dabei um den Schutz der Angestellten und Arbeiter im Einzelhandel. Die Gewerkschaft befürchtete eine zu hohe Belastung der Beschäftigten.

Sonntagsruhe trotz Corona

Kurzer Rückblick: Corona schlug in Deutschland auf wie ein Meteorit und versetzte es in Schockstarre. Das Land stand plötzlich still. Läden, Studios, Schulen etc mussten schließen, mit ein paar systemrelevanten Ausnahmen. Doch geschlossene Ladentüren bedeuten fehlende Einnahmen. Experten suchten angestrengt nach Lösungen, um die wirtschaftlichen Schäden so gering wie möglich zu halten. Ihr Plan sieht die Öffnung aller Geschäfte an sieben Tage pro Woche für 2020 vor. Somit haben auch Händler außerhalb des LEH eine Chance, die entgangenen Umsätze wieder einzuholen. Auf diese Weise wurde es den Unternehmen frei gestellt, ihre Mitarbeiter auch am Sonntag in die Läden zu zitieren. Aber dieser Plan ist für die wenigsten Discounter und Vollsortimenter eine Option. Lidl, Aldi, Rewe & Co sehen den Sonntag als nicht notwendig an. Sie sind davon überzeugt, dass sie ihre Kunden auch während der bestehenden Öffnungszeiten gut versorgen können. Zudem arbeiten ihre Mitarbeiter schon an der Grenze der Belastbarkeit und brauchen den Sonntag als Ausgleich.

Hättet ihr gerne den Sonntag als zusätzlichen Einkaufstag? Schreibt euren Kommentar hier auf Supermarkt Inside oder bei uns auf Facebook.

Bilder: Archiv Supermarkt Inside

 

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