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Edeka will Geld für den Real-Deal!

Dieser Beitrag ist Teil 8 von 61 in der Serie Real-Deal

Real-Deal: Neuer Anlauf der Edeka nach Abstimmung mit dem Kartellamt.

Edeka nimmt einen neuen Anlauf im Real-Deal, um für seine Übernahme von 51 Real- Märkten, Geld von Herstellern bzw. Lieferanten zu bekommen. Der Vorgang soll mit dem Kartellamt eng abgestimmt sein. Das liegt auch daran, dass zwischenzeitlich die Zeichen nicht so gut standen und keine Verhandlungen möglich waren. Deshalb wurden seitens Edeka die Sonderverhandlungsrunden auch gestoppt. Der Grund waren Prüfungen seitens des Kartellamtes auf etwaige Verstöße gegen das „Anzapfverbot“. Nach dem sog. „Anzapfverbot“ ist es marktbeherrschenden und marktstarken Unternehmen untersagt, ihre Lieferanten dazu aufzufordern oder zu veranlassen, ihnen ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren. Dieses Verbot ist seit seiner Einführung im Jahr 1980 immer weiter verschärft, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel.

Die komplette Real-Liste: 16 x Globus & 92 x Kaufland!

Real-Deal: Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel

Das “OK“ kam dann im Mai, jedoch mit strengen Regeln am Verhandlungstisch auferlegt. Das bedeutet, es muss für geforderte Gelder bzw. Zuschüsse vom Lieferanten, auch klar bezeichnete Gegenleistungen geben. Diese Leistungen können u.a. Sonderplatzierungen, Promotions oder auch Werbung im Flyer oder in einem Prospekt sein.

Laut Edeka sollen mit besonderen Aktionen, die größeren Flächen für die Verbraucher und für die Lieferanten werblich mehr gefördert werden. Auch sollen Lieferanten von der positiven Umsatzentwicklung der Edeka- Großflächen in der „Coronakrise  am Erfolg teilhaben. Der Anlass ist u.a. auch die Übernahme der Real- Märkte. Die Verhandlungen werden als professionell und transparent gewertet, da die Edeka der Behörde auch im Vorfeld den Prozess und die Forderungen offen legten.

E-Center im Stern-Center Potsdam

Laut einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes gilt:

Die individuellen Gegenleistungen von Edeka gegenüber den Lieferanten für die geforderten Zuschüsse sind warenwirtschaftlicher Natur und produktspezifisch konkretisiert. Die Vermarktungspakete sind für die Lieferanten lediglich optional hinzu buchbar. Gegenleistungen sind für die Lieferanten bzw. Hersteller kalkulierbar, d.h. über die konkret vereinbarten Werbeaktionen hinaus verlangt Edeka keine Vergütungen von den Lieferanten für die hinzugewonnen Real-Standorte. Im Verhältnis zu den geltenden Konditionen aus den Jahresgesprächen findet keine Doppelvergütungen für bereits abgegoltene Gegenleistungen statt.

Real-Deal: 51 Real-Standorte darf die Edeka jetzt einkassieren

Anders sieht es bei der Schwarz- Großfläche Kaufland aus. Hier prüft die Behörde noch. Kaufland strebt hier nach einer dauerhaften Kondition, die dem Vernehmen nach, zwischen 0,01 Prozent bis 0,02 Prozent pro übernommenen Real- Markt liegen soll. Diese Kondition soll auch nach der Integration der Real- Häuser noch gelten.

Entsprechende Ermittlungen wegen vergleichbarer Vorwürfe gegen Kaufland (Schwarz-Gruppe) führt das Bundeskartellamt derzeit noch weiter und hat Kaufland um Stellungnahme zu einer Reihe von Fragen aufgefordert.

Bei den Unternehmen Globus und Kaes ist zu hören, dass Werbekostenzuschüsse für übernommene Real- Märkte gefordert werden.

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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