Praxis-Tipps

Die neue Kassensicherungsverordnung mischt den Handel auf!

Dieser Beitrag ist Teil 55 von 76 in der Serie Kasse machen

TSE- Was bedeutet eigentlich die neue Kassensicherungsverordnung? Die wichtigsten Punkte.

Nach der Kassensicherungsverordnung Januar 2020 müssen alle digitalen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügen. Diese soll beim Erfassen der Daten gewährleisten, dass nachträgliche Manipulationen, wie Änderung oder Löschung, ausgeschlossen sind. Dazu werden die erfassten Daten unverzüglich von der Kasse an die TSE gesendet. Die TSE selbst besteht aus einem Sicherheitsmodul, das die Aufzeichnungen der Kasse unveränderbar sichert, einem Speichermedium zur Aufbewahrung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und einer digitalen Schnittstelle zur Übertragung der Daten an das Finanzamt. Die TSE zeichnet zuverlässig jeden Geschäftsvorfall auf, der den Wert eines Unternehmens ändert. Dazu gehören z. B. alle Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen und Eintragungen ins Kassenbuch.

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums….

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt.

Seit dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Vorschrift zur Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung betrifft alle Branchen einschließlich Gastronomie: Bereits seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme eine TSE integrieren können.

Ausnahmen gelten vorübergehend noch…

Ausnahmen gelten vorübergehend noch, wenn ein elektronisches Kassensystem nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurde der GoBD ( Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entspricht nicht umgerüstet werden kann.

Die Kassensicherungsverordnung umfasst die folgenden Punkte:

  • Belegausgabepflicht an alle Kunden
  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme zur Datenübermittlung an das Finanzamt
  • Kassenmeldepflicht beim Finanzamt, für alle elektronischen Kassen mit TSE:
  • Name des Kassensystems
  • Anzahl der Kassen
  • Datum der Inbetriebnahme der Kassen

Welche Vorteile hat die TSE für das Unternehmen?

Viele Händler befürchten, dass die TSE hohe Kosten verursacht. Hier gibt es mittlerweile viele Anbieter mit einem ABO- System. Dazu hat der Händler die Vorteile neben der erforderlichen Rechtskonformität auf Unternehmerseite die Vorteile, der Manipulationssicherheit. Dank genauer und auch gesicherter Daten gibt es die Sicherheit vor Umsatzschätzungen des Finanzamts und den daraus entstehenden Nachzahlungen. Dazu kommt auch die Einfachheit, denn mit einem einheitlichen Datenstandard der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K) sind  aufgezeichnete Daten viel einfacher les- und interpretierbar.

Das gesetzgeberische Rahmenwerk für die TSE reicht bereits mehrere Jahre zurück. Grundlage der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist das 2016 erlassene “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” (KassenG), mit dessen Verabschiedung die nachträgliche Veränderung elektronischer Aufzeichnungen deutlich erschwert werden sollte.

Ab 2023 dürfen keine elektronischen Kassensysteme ohne TSE mehr im Einsatz sein.

Fakt ist: Mit Beginn des Jahres 2023 dürfen jedoch keine elektronischen Kassensysteme ohne TSE mehr verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmer eine TSE-Kasse betreiben bzw. neu kaufen. Damit endet auch die bisherige Ausnahmeregelung für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden sind und nicht nachgerüstet werden können.

Ganz wichtig zu beachten!

In einigen Bundesländern variieren die Regelungen, so dass sich jedes Unternehmen schon jetzt bei dem Steuerberater erkundigen sollte, um einen reibungsvollen Ablauf zu gewährleiten.

Was haltet ihr von diesem spannenden Thema? Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.

 

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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