Viel diskutierte Sonntagsöffnung.
In den Urlaubsregionen, wie zum Beispiel hier in Mecklenburg-Vorpommern, wird immer wieder die sogenannte Bäderregelung als Kompromiss ausgehandelt. Alle Beteiligten wie Bäderbeirat, Kirchen und Gewerkschaften gelingt es dort in Gesprächen, die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen.
Im Kern geht es um die Möglichkeit, sonntags zu öffnen. Ein auch in anderem Zusammenhang heiß diskutiertes Thema.
Urlaubsinsel Rügen
Auf Deutschland´s größter Insel, Rügen, prangen die Zusatzschilder schon vor dem Start der eigentlichen Hauptsaison an allen Zufahrten. Immerhin kommen Touristen bereits zu Ostern und bis in den Spätherbst hinein und wollen Lebensmittel einkaufen. Insgesamt geht es um jährlich 6 Millionen Übernachtungsgäste bei 1,3 Millionen Ankünften.
Und so heißt es im Gesetzestext:
„Der gewerbliche Verkauf ist in den Kur- und Erholungsorten sowie den anerkannten Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr
vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November,
soweit nicht Allerheiligen auf diesen Tag fällt, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig.“
Vielerorts aber nicht überall
Immerhin 77 Orte und teilweise streng definierte Ortsteile umfasst die offizielle Liste.
Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben von dieser Sonderregelung ausgeschlossen. Bei SB-Warenhäusern, wie z.B. real,-, sind großen Non Food Bereiche mit Trassier-Bändern abgesperrt.
Die Sonntagsöffnungen über Monate hinweg sind einerseits natürlich Belastungen für die Mitarbeiter. Anderseits sind die Urlaubsregionen voll und ganz auf den Tourismus ausgelegt und wirtschaftlich davon abhängig. Die Gastronomie und das Hotelwesen sowie der Einzelhandel müssen in dieser Zeit versuchen, maximal Umsatz und vor allen Dingen Ertrag zu machen. Immerhin entscheidet diese Zeit oftmals über wirtschaftlichen Erfolg oder aber auch die Existenz des Unternehmens.
Befristung macht Änderungen möglich
Die derzeitige Regelung gilt bis 31.12.2020. Nichtsdestotrotz hat nicht die Kirche, sondern die Gewerkschaft verdi eine Klage eingereicht. Noch im ersten Halbjahr soll das Oberverwaltungsgericht Greifswald darüber entscheiden. Allerdings sahen die Richter bisher keinen Grund, die Öffnung sofort zu stoppen.
Andererseits haben seit der letzten Bäderregelung 20% der Orte/Ortsteile die Genehmigung verloren. (von 96 auf 77). Dies zeigt auch, wie um die Bäderregelung gerungen wird.
Welche Sonderregelungen sind in eurem Ort gültig? Bitte schreibt uns dazu als E-Mail oder auch Kommentar.
Beitragsbild und Bilder : SMI