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Das ist neu für alle Kunden ab Februar!

Das ist neu für die Verbraucher und Verbraucherinnen ab Februar – weniger Zuzahlung für Medikamente, mehr Nachhaltigkeit und, und, und…

Bereits zum Jahreswechsel hatten sich einige Gesetze und Regeln geändert. Ab Februar kommen weitere Änderungen hinzu. 

Herkunftsbezeichnung von Frischfleisch muss angegeben werden.

Eine Neuerung betrifft ab Februar Metzgereien, Fleischtheken im LEH und Wochenmärkte. Bisher musste die Herkunft von Rindfleisch nur bei verpacktem und unverpacktem Fleisch angegeben werden. Künftig gilt diese Regelung auch für unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Metzger sind damit verpflichtet, die Herkunft dieser Fleischsorten an der Theke deutlich sichtbar zu machen.

Zuzahlung bei Medikamenten.

Wer mit dem Rezept vom Arzt oder der Ärztin in die Apotheke geht, muss oft einen Teil des Preises für die Medikamente zuzahlen. Bisher wurde die Zuzahlung pro Packung berechnet. Wenn nun zum Beispiel statt einer 100er-Packung zwei 50er-Packungen zur Verfügung stehen, wird die Zuzahlung nur noch einmal statt zweimal fällig.

Nachhaltigkeit bei Batterien.

Bildrechte: EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Fotograf:EDEKA

Ab dem 18. Februar gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine neue Batterieverordnung. Diese Verordnung stellt den Umweltschutz bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien stärker in den Vordergrund. Hersteller müssen dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher benutzte Gerätebatterien leicht entnehmen und austauschen können. Außerdem müssen Batterien einen bestimmten Anteil an recycelten Metallen enthalten. In den kommenden Jahren werden zusätzliche und strengere Zielvorgaben für das Recycling und die Sammlung von Altbatterien eingeführt.

Werbung für Filme bei Amazon Prime.

Ab dem 5. Februar will die Streaming-Plattform Amazon Prime Video Filme und Serien mit Werbung versehen. Das US-Unternehmen gibt an, dass dies dazu beiträgt, weiterhin in attraktive Inhalte zu investieren und diese Investitionen langfristig zu steigern. Die Menge der Werbung wird den Angaben zufolge jedoch „deutlich weniger“ sein als bei traditionellen TV-Sendern und anderen Streaming-Anbietern. Wer keine Werbung möchte, kann künftig 2,99 Euro monatlich zahlen, um Filme ohne Unterbrechung zu gucken.

Netflix verschwindet von einigen Fernsehern.

Ab Ende Februar ist die Netflix-App auf bestimmten Sony-Fernsehern der Modelljahre 2011 bis 2013 nicht mehr verfügbar. Betroffen sind Bravia-Fernseher der Serien HX, EX und W sowie Geräte mit den Modellnummern KD-84X9005 und KDL-65S995A.

Spotify wird teurer.

Spotify erhöht ab Ende des Monats seine Preise. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Premium-Abonnenten darüber informiert. Bis zum 28. Februar 2024 müssen Premium-Nutzer dem neuen Preis zustimmen, sonst wird ihr Spotify-Abonnement gekündigt. Nutzer, die der Änderung nicht zustimmen, werden automatisch auf die kostenlose Version zurückgestuft. Die Preise für Spotify steigen je nach Abomodell um ein bis drei Euro pro Monat.

Konsumentenrechte im Internet.

Ab Februar gelten EU-weit strengere Regeln für Online-Dienste, Verkaufsplattformen und Suchmaschinen. Das Digital Services Act Paket (DSA) soll wettbewerbswidriges Verhalten großer Internetfirmen in der EU verhindern. Außerdem soll es Nutzerinnen und Nutzern leichter gemacht werden, sich zu beschweren und illegale Inhalte zu melden. Einige Vorschriften für große Internetkonzerne gelten bereits seit August 2023. Ab dem 24. Februar sollen diese auch für kleinere Unternehmen gelten.

Weniger Geld für Strom aus PV-Anlage.

Wird der Strom aus einer Solaranlage zu Hause nicht vollständig verbraucht, können Privathaushalte den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung. Ab dem 1. Februar wird diese Vergütung leicht gesenkt. Anlagen, die nach dem 31. Januar in Betrieb genommen werden, erhalten ein Prozent weniger Vergütung, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Eine weitere Absenkung um ein Prozent ist zum 1. August 2024 geplant.

Förderung für umweltfreundlichere Heizungen.

Ab Februar können sich Hausbesitzer den Einbau einer umweltfreundlicheren Heizung fördern lassen. Wie die staatliche Förderbank KfW mitteilt, ist dies ab dem 27. Februar zunächst für selbst genutzte Wohnimmobilien mit einer Wohneinheit, also insbesondere für Einfamilienhäuser, möglich.

Unternehmen testen Vier-Tage-Woche bei vollem Lohn.

Auch interessant: Ab Februar gilt in 50 Unternehmen in Deutschland eine neue Arbeitszeitregelung. Bei vollem Lohnausgleich ist die Arbeitszeit auf eine Vier-Tage-Woche reduziert. Das Projekt ist auf sechs Monate angelegt und wird anschließend wissenschaftlich evaluiert. Ziel ist es zu prüfen, ob die Arbeitszeitverkürzung mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht.

Auch das ist neu- auch wenn nicht für den Normalverbraucher soo wichtig: Freiheitsstrafe halbiert.

Ab Februar wird die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe für Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können oder wollen, halbiert. Wer beispielsweise eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro nicht bezahlt, muss ab diesem Zeitpunkt nicht mehr 60, sondern nur noch 30 Tage ins Gefängnis. Außerdem müssen die Betroffenen künftig darauf hingewiesen werden, dass sie als Alternative zur Haft auch gemeinnützige Arbeit leisten können.

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