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Corona: Was gilt jetzt in der 4. Welle?

Dieser Beitrag ist Teil 70 von 80 in der Serie Corona

Corona: Die Zahlen in der 4. Welle steigen und steigen – Maßnahmen werden härter!

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen hat abermals einen neuen Höchstwert erreicht. 

Erstmals seit Beginn der Pandemie stieg die Sieben-Tage-Inzidenz nach RKI-Angaben über 400. Besonders betroffen sind Ost- und Süddeutschland. Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Corona-Neuinfektionen hat abermals einen neuen Höchstwert erreicht. Zudem stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des RKI erstmals seit Beginn der Pandemie über 400. Den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gab das Institut mit 404,5 an. 

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 66.884 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche waren es 52.826 Ansteckungen gewesen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden zudem 335 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus verzeichnet. Vor einer Woche waren es 294 Todesfälle gewesen.

Ausgangssperre – 22 Landkreise über der Inzidenz-Marke von 1000.

Sehr hohe Infektionszahlen gibt es weiterhin im Süden und Osten Deutschlands. In Sachsen fiel die Sieben-Tage-Inzidenz auf 935,8. In Thüringen stieg sie dagegen auf einen Wert von 721,6. Dann folgen Bayern mit 644,3, Brandenburg mit 620,3 und Sachsen-Anhalt mit 616,5. In allen fünf Ländern ist die Impfquote unterdurchschnittlich. Nach RKI-Angaben liegen inzwischen 22 Landkreise über der Inzidenz-Marke von 1000.

Einige Bundesländer verschärfen Maßnahmen. In einigen Bundesländern gelten von heute an strengere Corona-Maßnahmen: Wegen hoher Infektionszahlen schließt Sachsen seine Freizeiteinrichtungen, Bars und Clubs. Weihnachtsmärkte wurden abgesagt. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 1000 gilt für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.

In Schleswig-Holstein tritt jedoch die 2G-Regel in Kraft

In Schleswig-Holstein tritt die 2G-Regel in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten in Kraft. Damit können diese nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Ausgangssperren für Ungeimpfte gibt es auch in besonders von der Pandemie betroffenen Kreisen in Baden-Württemberg. Wie das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises mitteilte, dürfen Nichtgeimpfte die Wohnung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählen etwa berufliche Tätigkeiten oder die unaufschiebbare Versorgung von Tieren. Gleiches gilt im Landkreis Biberach. Daneben gehört in Baden-Württemberg auch der Ostalbkreis zu den Gegenden mit den höchsten Infektionszahlen.

Clubs und Bars müssen für drei Wochen schließen – Weihnachtsmärkte bleiben zu

In Bayern sollen ab dem 24.11.für Ungeimpfte strikte Kontaktbeschränkungen gelten. Clubs und Bars müssen ebenfalls für drei Wochen schließen, Weihnachtsmärkte soll es nicht geben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen wird die Zuschauerzahl deutlich begrenzt. Darüber hinaus gilt fast flächendeckend die 2G-Regel: mit Ausnahme des Handels. Dort gibt es aber eine Obergrenze von einer Person je zehn Quadratmeter Fläche.  

Es muss mit ähnlichen Schritten auch in anderen Bundesländern gerechnet werden. Am Wochenende waren bereits im Saarland und Hamburg schärfere Corona-Regeln mit 2G-Vorgaben in Kraft getreten.

Der Handel hat mit der konsequenten Umsetzung von umfassenden Hygienekonzepten in den Geschäften und Betrieben bereits frühzeitig an der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie mitgewirkt. Nun muss noch mehr als bisher auf die Maskenpflicht, den Abstand und die Hygieneregeln in den Geschäften geachtet werden.  Es wäre dramatisch, wenn es zu weiteren Lockdowns auch in anderen Branchen kommen würde.

In Geschäften des Einzelhandels, die nicht wie Lebensmittelmärkte der Grundversorgung dienen, haben einige Bundesländer mittlerweile die 2G-Regelung eingeführt. So dürfen etwa in Brandenburg und Sachsen nur Geimpfte und Genesene in Läden einkaufen gehen.

Was gilt auf Bundesebene? 

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht
  • Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert sein. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an.
  • Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll man die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) erledigen, wenn möglich.
  • 3G in Bus und Bahn
  • Im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt jedoch zusätzlich zur Maskenpflicht nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Fahrgäste, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind, müssen bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.
  • 2G oder 3G im Freizeitbereich
  • Für Restaurants, Bars, Kinos und Theater soll grundsätzlich nach Vorgabe der Länder weiter 2G oder 3G gelten. Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz von Mitte November soll ab einer gewissen Hospitalisierungsrate flächendeckend 2G bzw. 2G plus eingeführt werden. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Hier ein Reglungs-Beispiel für Heilbronn Alarmstufe II :

Foto: Beitrag Heilbronner Stimme vom 24.11.2021

 

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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