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Lemke informiert:
Corona und nun?-Die aktuelle Situation ist für den Lebensmittel-Einzelhandel besonders schwierig.
Probleme wie „leere Regale“, lückenhafte Lieferwege und vor allem auch den Schutz der eigenen Mitarbeiter sicherstellen, müssen bewältigt werden.
Dazu kommt, dass viele Hersteller ihren Außendienst nicht mehr in die einzelnen Märkte schicken dürfen.
Was ist zu tun?
1. Sicherstellung der Gesundheit für die Mitarbeiter
Vorab: Es ist sinnvoll, „sogenannte“ Checklisten oder einen Maßnahmenplan allen zur Verfügung zu stellen. Das gleiche Szenario, was auch im Fall eines Feuers oder Überfalls zu tun wäre. Dazu gehört auch ein deutlich sichtbarer Aushang. Jeder muss seine Rolle in dieser besonderen Situation kennen.
Wie die Mitarbeiter schützen:
Auf einen Schlag können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ausfallen. Sie erkranken entweder selbst oder müssen erkrankte Familienangehörige n helfen. Durch Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter kann sich der Personenkreis, der nicht mehr zur Arbeit gehen kann, schnell vergrößern. Hier gibt es mittlerweile von verschiedenen Institutionen Checklisten, wie Mitarbeiter im Handel zu schützen sind.
Hygienemaßnahmen:
Im Einzelhandel sollten die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden. Wo es möglich ist, sollte der Abstand zum Kunden von mindestens einem Meter – besser 2 Meter- eingehalten werden. Das ist natürlich nicht immer möglich, zum Beispiel an Kassenarbeitsplätzen. An solchen Arbeitsplätzen sollten deshalb keine Beschäftigten mit Vorerkrankungen, insbesondere bestehenden Atemwegserkrankungen wie Asthma, beschäftigt werden. Mitarbeiter mit Vorerkrankungen sollten, wenn möglich, übergangsweise zum Beispiel im Lager eingesetzt werden. Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement kann zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Dazu zählt insbesondere, den Beschäftigten frisches Obst und Getränke zur Verfügung zu stellen. (Quelle: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGHW).
Wo gibt es weitere Informationen zum Thema Corona?
Derzeit zeigt das Erkrankungsgeschehen sowohl bei den Infektionen durch das neuartige Coronavirus als auch bei den Grippeviren eine deutliche Dynamik. Deshalb sollten alle Führungsverantwortlichen in einem Betrieb regelmäßig die Informationen auf den nachfolgenden Seiten verfolgen.
Robert-Koch Institut zu medizinischen Informationen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Arbeitsschutzmaßnahmen:
Auswärtiges Amt zu Reisehinweisen:
Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC):
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Aktuelles zum Corona-Virus SARS-CoV2:
Empfehlenswert auch die kostenlose Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung“.
2. Verhalten gegenüber dem Kunden
Auch wenn bisher keinerlei Nachweis besteht, dass Bargeld ein Krankheitsüberträger ist, sollten alle Mitarbeiter (nicht nur in den Bedienungsabteilungen) Handschuhe tragen.
Auch das „Händeschütteln“ oder „Berühren“ unter Kollegen und Kolleginnen oder auch bei Stammkunden, sollte vermieden werden. Hier reicht eine Entschuldigung meist aus, da jeder mittlerweile die Situation kennt.
Trotzdem gibt es immer wieder „schwierigere“ Kunden, denen mit Freundlichkeit die Situation erklärt werden muss.
Es sollte versucht werden, im Eingangsbereich und im Getränkemarkt (wenn dieser separat mit einem Leergutautomaten besteht), Desinfektionstücher anzubieten.
Auch sollten Mitarbeiter in den Bedienungsabteilungen und an den Kassen diese Mittel zur Verfügung haben.
Auch der Bereich der Kundentoiletten, Spielecken oder Wickelräume bedarf besonderer Aufmerksamkeit.
Hier sollte ein Mitarbeiter „abgestellt“ werden, diese regelmäßig zu kontrollieren und die Sauberkeit und Hygiene gewährleiten.
3. „Warenverfügbarkeit-Problem: Leere Regale“
In der aktuellen Situation ist es unvermeidlich, dass einige Sortimentsregale „leergefegt“ sind.
Hier ist zu empfehlen, Höchstabgaben einzuführen. Es ist nicht positiv, wenn ein Kunde (evtl. sogar kein Stammkunde) 20 Packungen Toilettenpapier kauft und der „Normalkunde“, der jede Woche seit Jahren kommt und einkauft)keine Ware mehr bekommt.
Ein Hinweis am Verkaufsregal, wann ausverkaufte Ware wieder eintrifft, hilft jedoch zum Verständnis der Kunden. Auch sinnvoll, ohne die aktuelle Situation.
Auch sollten Herstellerfirmen schnellstens informiert werden, wenn kein Außendienstbesuch mehr gewünscht ist (sollte aktuell beim Erscheinen dieses Textes bereits geschehen sein).
Geschäfte mit einem „onlineshop“ sollten besonders jetzt darauf achten, dass nur Artikel angeboten werden, die innerhalb weniger Tage auch lieferbar sind. In der jetzigen Situation wird der Internetkauf noch mehr ansteigen.
„Drop- Shipping“ heisst hier das Motto. D.h., bei „out-of-stock“- Situationen kann Ware direkt zum Kunden geliefert werden. Auch ein Vorteil, da manche Kunden gar nicht mehr Geschäfte besuchen wollen oder auch nicht mehr dürfen (Quarantänesituation oder Krankheit).
4. Solidarität
Alle die im Einzelhandel tätig sind und deren Kunden, müssen jetzt zusammen halten und alles tun, damit die Versorgung und die Gesundheit eines jeden gewährleistet ist.
Übrigens: Aktuell fallen viele Seminare und Messen aus. Vernachlässigen Sie als Führungskraft nicht die Weiterbildung. Nutzen Sie die vielen Angebote im Internet zu Webinaren.
Wir bedanken uns bei H.G. Lemke für diesen sehr interessanten Beitrag zu dem sehr brisanten Corona-Thema.
Was haltet ihr von diesem besondern Themenkomplex? Bitte kommentiert indes hier oder bei uns auf Facebook.
Infos zu Verkaufsthemen und Webinaren unter: www.lemke-training.de
Bilder: Archiv Supermarkt-Inside und Mitarbeiter Team: (Fotolia-46242055-Robert-Kneschke-Subscription-Monthly)