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Corona-Notbremse wurde beschlossen!

Dieser Beitrag ist Teil 62 von 80 in der Serie Corona

-Die Bundesregierung beschließt Corona-Notbremse -Ausgangssperren in der Nacht für große Teile des Landes verhängt

Die Bundesregierung  hat soeben in der Koalition eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demzufolge sieht dies eine wesentliche Änderung vor, es wird eine Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 verfügt.

Corona-Notbremse: Dementsprechend hat die Bundesregierung sich definitiv auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt.  Somit wird eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt. Dieses Vorgehen soll in einem Entwurf des Bundesgesundheits- und des Innenministeriums vorbereitet gewesen sein. Dieser Vorschlag wurde dann am Vormittag des 13.4. vom Kabinett zur Umsetzung frei gegeben und dementsprechend beschlossen.

Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr

Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte demnach unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Die 11 Corona-Gebote für den Lebensmitteleinzelhandel

  1. Mitarbeiter schenken sich zur Begrüßung ein Lächeln und verzichten aufs Händeschütteln und Umarmen.

  2. Beachtet bitte die Schutzmasken-Verpflichtung zumindest in den meisten Bundesländern. Regelmäßiges Testen könnte zusätzliche Sicherheit bringen. Eine Testpflicht wird  für Unternehmen eingeführt.

  3. Hände mehrfach am Tag waschen. Kleiner Tipp, vor dem Toilettengang schützt es auch einen selber!

  4. Alle Viertel- bis halbe Stunde ein paar Schlucke trinken. Die Viren haben dadurch nicht so einfach die Chance, sich festzusetzen.

  5. Für die Mitarbeiter in Büros und an den Service-Theken ist das regelmäßige Desinfizieren der Türklinken und Waagen/Computertastaturen/Arbeitsflächen wichtig.

  6. In den Märkten sollten immer wieder die Griffe der Einkaufswägen, die Knöpfe am Leergutautomaten, sowie die Kartenlesegeräte an den Kassen desinfiziert werden.

  7. An den Frischebedienungstheken sind ebenfalls erhöhte Hygienemaßnahmen notwendig. Demzufolge sind alle Messer, Gabeln, Schüsseln u.v.m intensiv zu reinigen und zu desinfizieren.

  8. Sehr wichtig ist auch zu Mitarbeitern und Kunden erhöhten Abstand zu halten. Anderthalb bis zwei Meter sind sinnvoll. Auch an der Kasse immer den Abstand bestmöglich waren. Dabei muss die Freundlichkeit aber nicht auf der Strecke bleiben.

  9. Vermeidet euch mit den Händen ins Gesicht zu fassen, Taschentücher solltet ihr nur einmal verwenden und dann gleich entsorgen.

  10. Die vor dem Markt stehende Hygiene-Station sollte immer mit den notwendigen Desinfektionsmittel gefüllt sein.

  11. Die Markthygiene sollte in allen Bereichen höchste Priorität haben. Nebenräume, Kundentoiletten, Büros, Aufenthaltsräume sollten ebenfalls top sauber sein. Das organisierte Warengeschäft ist eine logische Notwendigkeit.

Wir wünschen weiterhin beste Gesundheit.

Was haltet ihr von denen 11 Geboten? Bitte Kommentiert hier oder bei uns Facebook.

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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