Praxis-Tipps

Corona: Jetzt geht es weiter mit dem “Lockdown 2.0”

Dieser Beitrag ist Teil 55 von 80 in der Serie Corona

Seit knapp 6 Wochen wurde versucht mit dem “Lockdown ligth” das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

Leider sind die Corona-Infektionen nicht wie erwartet stagniert oder gesunken. Ganz im Gegenteil, die Zahlen zeigen ein anderes Bild der Realität. Nun ist der scharfe Lockdown offensichtlich nicht mehr abzuwenden, der Lockdown 2.0 kommt!

Geisterstädte in der Vorweihnachtszeit?

Unfassbar aber wahr: Ab kommenden Mittwoch, 8 Tage vor Heiligabend muss fast der gesamte Handel und weitere Branchen in Deutschland schließen. Alle systemrelevanten Einrichtungen und Handelsstätten s.u. bleiben aber geöffnet. Demzufolge werden die Innenstädte aller deutschen Gemeinden in der Vorweihnachtszeit zu Geisterstädten mutieren. Denn alle Kaufhäuser, Boutiquen, Fachgeschäfte sowie der gesamte Textilhandel müssen in den stärksten Umsatzstagen des Jahres die Läden schließen. Das diese Entscheidung bestimmt richtig und vielleicht auch überfällig ist, wollen wir hier nicht tiefer diskutieren. Aber, dass diese Konsequenz für jeden betroffenen Kaufmann emotional unerträglich ist, können wir gut verstehen.

 

Fakten zum Lockdown 2.0

  • Das öffentliche Leben wird vom kommenden Mittwoch bis zum 10. Januar drastisch herunter gefahren

  • Der Einzelhandel wird vom 16.12. bis zum 10.01.2021 geschlossen

  • Ausnahmeregelungen gelten für Geschäfte, welche den täglichen Bedarf decken….

Lebensmittelmärkte (Discounter, Supermärkte, SB Warenhäuser ), Wochenmärkte, Abholer- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien (Drogeriemärkte), Optiker und Hörgeräte, Tankstellen, Werkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen/Waschsalons, Zeitungsverkäufe, Tierbedarf und jetzt von größter Bedeutung…der Weihnachtsbaumverkauf bleibt geöffnet

  • Schulen und Kindertagesstätten werden geschlossen

  • Arbeitgeber werden, wenn möglich, dringend gebeten alle Mitarbeiter-innen in Betriebsferien zu schicken. Des Weiteren soll das Home Office weiter aktiviert werden

  • Alkoholverzehr im öffentlichem Raum ist untersagt

  • Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten

  • Am 31.12. und 01.01. gelten bundesweit Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf viel besuchten Plätzen

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege ( Frisöre, Massage-Praxen, Kosmetikstudios) bleiben zu

Lockdown 2.0: Für den Lebensmitteleinzelhandel wird es jetzt noch extremer!

Die letzten Tage vor Weihnachten hätten auch so schon die Märkte zum kochen gebracht. Aber der nun kommende Lockdown wird die gesamte Situation noch weiter anheizen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Kunden bereits in den nächsten Tagen sich bevorraten werden und somit sind Hamsterkäufe zu erwarten, die Lieferketten kommen unter Druck. Die Konsequenz dieser bevorstehenden außerordentlichen Situation für den LEH ist eine dauerhafte Höchstbelastung bis zum 31.12.2020 für alle Mitarbeiter-innen und auch für die Kunden. Denn die Angst vor Ansteckung sowie der Wunsch ein schönes Weihnachtsfest zu erleben unter den besonderen Umständen, könnte zu unnötiger Nervosität aller Beteiligten führen.

Bleibt so cool wie möglich…

Hier wünschen wir euch allen ein glückliches Händchen, jede Menge Gesundheit und die notwendige Gelassenheit. Denn Ihr das Team im LEH seid jetzt nicht nur systemrelevant sondern auch in einer bedeutenden Vorbildrolle.

Was haltet ihr von dieser dramatischen Entwicklung und wie reagiert ihr auf diese Verschärfungen?

Bitte schreibt uns indes auf Supermarkt Inside oder bei Facebook.

Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

 

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