Saison

Branche verzweifelt- wieder kein Feuerwerksverkauf!

Dieser Beitrag ist Teil 10 von 19 in der Serie Umwelt

Viele Fachhändler vor dem Aus – Feuerwerksverkauf wieder verboten!

Vergangenen Freitag wurde das Verkaufsverbot nun auch im Bundesrat einstimmig beschlossen. Feuerwerk und Silvester-Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Das bedeutet, dass schon zwei Jahre die Hersteller große Umsatzverluste haben. Bei vielen Herstellern macht das Veranstaltungs- und Silvestergeschäft ca. die Hälfe des Jahresumsatzes aus. Ob es hier stattliche finanzielle Hilfen und Unterstützungen seitens der Regierung kommen, ist noch nicht geklärt. Hierzu bedarf es auch einer Zustimmung der EU in Brüssel.

Klar ist, das die Argumente gegen Feuerwerk schwer wiegen. Demzufolge ist der Feuerwerksverkauf gestoppt.

Böller und  Raketen sind meist sehr laut und verschrecken Haustiere und dazu kommt noch der viele Müll. Das war jedoch immer schon so und  es gab bisher keine Verbote. Dazu passt eher das Argument für ein Verbot, eine weitere zusätzliche Belastung der Corona-Pandemie durch mögliche Unfälle und Verletzungen auf Silvesterfeiern zu vermeiden. Fakt ist aber auch, dass die meisten Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch in Verbindung, meist mit Alkohol, passieren.

Auf jeden Fall ist das Verbot vom Feuerwerksverkauf für viele Marktteilnehmer ein Fiasko und bringt somit auch enorme Umsatzverluste für den Einzelhandel. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Firma Weco genannt, die zu den größten Unternehmen im Bereich Feuerwerk, gehört.

Firma Weco ist einer der größten Unternehmen im Bereich Feuerwerk

Die WECO Feuerwerk GmbH, ehemals WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH, ist ein 1948 gegründeter Hersteller von Feuerwerkskörpern mit Hauptsitz im nordrhein-westfälischen Eitorf. Weco macht den Hauptumsatz, wie die meisten Unternehmen dieser Branche auch, an den letzten Tagen im Jahr. Dazu kommen auch die Verluste durch ausgefallene Großveranstaltungen seit der Corona- Pandemie. Bei Feuerwerk handelt es sich um ein vollständiges Kommissionsgeschäft und die Ware muss vollständig und auf eigene Kosten zurückgenommen werden. Der wirtschaftliche Schaden ist dabei vollumfänglich von der pyrotechnischen Industrie zu tragen. Bei Weco sind 350 Arbeitsplätze in akuter Gefahr.

Bedeutung Einzelhandel

Der stationäre Verkauf von Feuerwerk durch den Einzelhandel ist sehr wichtig, da der Online-Handel mit Böllern und Raketen nach Branchenangaben noch nicht so ausgeprägt ist,  wie bei anderen Waren. Die meisten Feuerwerkskörper werden über Supermärkte und Discounter abgesetzt. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Branche nach Verbandsangaben rund 130 Millionen Euro Umsatz. 

Für den Einzelhandel gilt es nun, ungefährlichere Artikel zu Silvester verstärkter anzubieten, um zumindest einen Teil der Umsatzverluste aufzufangen. Die Regel, dass der Verkauf erst drei Tage vor Silvester beginnen darf, gelte weiterhin. Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Handfontänen, Bodenwirbel, Wunderkerzen und ähnliche Artikel sind auch dieses Jahr erlaubt.

Feuerwerksverkauf stop: Klage durch BVPK

Sobald das vom Bundesrat bestätigte Verbot rechtskräftig ist, hat der Bundesverband Pyrotechnik laut einer Pressemitteilung vom 17.12.21 deutlich gemacht, den Rechtsweg im Eilverfahren gegen das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk zu beschreiten. Der BVPK ist 2007 gegründet und ist der mitgliederstärkste Verband im Bereich Feuerwerk.

Was gilt für große Silvesterfeiern in diesem Jahr überhaupt?

Bund und Länder haben sich auf ein An- und Versammlungsverbot vom 31. Dezember bis zum 1. Januar geeinigt. Ansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen sind nicht gestattet. Wie das An- und Versammlungsverbot jeweils umgesetzt wird, liegt in der Hand der Länder. Beispiel NRW: An “publikumsträchtigen Plätzen”, die von den Kommunen als solche definiert werden, sollen Feuerwerksverbote gelten. Weitere Silvester-Regelungen werden in der ab dem 22. Dezember geltenden Corona-Schutzverordnung bekannt gegeben.

Was gilt aktuell für private Partys zum Jahreswechsel?

Private Feiern unterscheiden sich je nachdem, ob alle Gäste geimpft sind oder nicht. Kommen nur geimpfte Gäste zu Ihrer Silvesterfeier, sind in Innenräumen maximal 50 Gäste und im Freien maximal 200 Gäste erlaubt. 

Kommt jedoch mindestens ein Ungeimpfter ebenfalls zur Feier, gilt: Es dürfen nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Ungeimpfte dürfen somit in diesem Jahr nur eingeschränkt Silvester feiern.

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside
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