EDEKA-News

“Belegausgabepflicht” Edeka hat erste Lösungen

Dieser Beitrag ist Teil 8 von 8 in der Serie Edeka 2019

EDEKA und Netto führen umweltfreundliche Kassenbons ein

Der EDEKA-Verbund führt nach und nach besonders umweltfreundliches Thermopapier für seine Kassenbons ein – ohne chemische Farbentwickler und daher recycelbar.

EDEKA und Netto Marken-Discount sind damit der erste große Lebensmittelhändler beziehungsweise erste Discounter in Deutschland, die diese Umstellung vornehmen: Vor dem Hintergrund der „Belegerteilungspflicht“ ab 2020 ist dies ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Umweltfreundlichkeit. Bereits seit Jahren setzen EDEKA und Netto Marken-Discount beim generell üblichen Thermodruck von Kassenbons auf phenolfreies und FSC-zertifiziertes Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft.

FSC-zertifiziertes Thermopapier

Bei dem neuen Kassenrollenpapier handelt es sich um umweltfreundliches, FSC-zertifiziertes Thermopapier mit einer charakteristischen blau-grauen Farbe: Blue4est®, so der Produktname, setzt zwar auch auf Wärme, um auf der Kassenrolle das Schriftbild erscheinen zu lassen. Dem liegt jedoch eine rein physikalische und keine chemische Reaktion zugrunde. Daher werden keinerlei Chemikalien für die Farbentwicklung verwendet.

Neue Kassenbons

Selbst der direkte Kontakt des „blauen“ Thermopapiers mit Lebensmitteln – beispielsweise in der Einkaufstasche – ist völlig unbedenklich. Die neuen Kassenbons verblassen auch nicht mehr, wenn sie Licht oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sie sind daher beständig und bei Bedarf langlebig, etwa für Dokumentationszwecke. Die Kassenbons aus blauem Thermopapier können aufgrund ihrer Umweltverträglichkeit auch einfach im Altpapier entsorgt und recycelt werden.

„Belegausgabespflicht“

Dies gewinnt vor dem Hintergrund der ab dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen „Belegerteilungspflicht/Belegausgabepflicht” besondere Bedeutung: Dann muss jeder Kunde einen Bon erhalten. Derzeit verzichtet ein Teil der Kunden auch auf Kassenbons, um unnötige Ausdrucke zu vermeiden. In kleineren Märkten von EDEKA werden Bons derzeit vielfach nur auf Kundenwunsch ausgedruckt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zum Beispiel keine Garantiewaren, virtuellen Telefonkarten oder abgewogene Produkte gekauft wurden und keine Kartenzahlung genutzt wurde. Denn grundsätzlich erhält der Kunde einen Kassenbon als Quittung und Garantiebeleg. Er erhält so die Summe der jeweiligen Einkäufe als Einzelposten und kann sie nachvollziehen und kontrollieren. Nur so sind rechtlich gesehen – auch nachträgliche – Reklamationen möglich oder eventuell die Rückgabe eines Produktes.

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Original Pressecontent der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG vom 16.12.2019

Beitragsbild: Edeka Presse

Bilder im Text: Archiv Supermarkt-Inside

 

 

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