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Gaststättengesetz sticht Ladenschlussgesetz
An Sonn-und Feiertagen treffen sich viele Menschen gerne in einem netten Café bei Kaffee und Kuchen. Bevor sie gehen, kaufen sie noch schnell ihre Brötchen fürs Abendessen. Doch laut Ladenschlussgesetz dürfen Bäckereien in Bayern nur drei Stunden am Sonntag über die Theke verkaufen. Einer Münchner Bäckerei war das zu kurz. Deshalb hat der Unternehmer den ganzen Sonntag für den Ladenverkauf genutzt. Die “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs” hat deswegen gegen diesen Bäckermeister geklagt. Sie wirft ihm Wettbewerbsvorteil vor. Das Bäckerunternehmen sieht das aber ganz anders. Die Mehlmützen argumentieren, dass sich im Laden auch ein Café befindet. Somit muss das Gaststättengesetz und nicht das Ladenschlussgesetz angewendet werden. Die Klage ging durch verschiedene Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter vom BGH gaben der Bäckerei jetzt Recht. Ihre Begründung: Wenn eine Bäcker-Fachgeschäft gleichzeitg ein Café betreibt, erlaubt das Gaststättengesetz den Verkauf von zubereiteten Speisen auch außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten.
Ist eine Butterbrezel eine zubereitete Speise?
Was sind eigentlich “zubereitete Speisen “? Für die einen muss dabei Essen aus verschiedenen Zutaten gekocht werden, für die anderen ist es die Butter auf der aufgeschnittenen Brezel. Die Richter in Karlsruhe kommen endlich zu einer klaren Entscheidung.” Zubereitete Speisen” sind essfertig gemachte Lebensmittel. Backwaren sind roh nicht genießbar und demzufolge werden Brot und Brötchen erst durch das Backen verzehrfertig gemacht. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob dabei in der heimischen Backstube oder irgendwo in der Backzentrale gebacken wird.
Ein klares Urteil für alle Bäckereien in ganz Deutschland
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Ladensöffnungszeiten für den Sonn-und Feiertagsverkauf. Die Berliner verkaufen neun Stunden ihre Schrippen, die Bayern nur für drei Stunden ihre Semmeln am Sonn- und Feiertagen. Der Rest von Deutschland liegt irgendwo dazwischen. Das Urteil des BGH gilt nun für alle Bundesländer. Hat eine Bäckerei zusätzlich Tische und Stühle ist sie auch ein Café. Damit greift das Gaststättengesetz und die Bindung an Ladenschlusszeiten fällt automatisch weg. Bäckereibetreiber werden zu Gastwirten und der ganztägige Verkauf von Backwaren an die Laufkundschaft ist ganz legal.
Wenn du deine eigenen Erfahrungen mit den Öffnungszeiten am Sonn-und Feiertagen beschreiben willst, laden wir die gerne zu Kommentaren auf Supermarkt Inside oder unserem Facebook Account ein.
Bilder: Archiv Supermarkt-Inside