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Neues EU-Gesetz beschlossen: Diese Pfandflaschen sind ab 2025 verboten. Einiges ändert sich bei den Lebensmittelverpackungen im nächsten Jahr.
Nun ist es beschlossene Sache. Erst im Sommer hatte die EU ein neues Gesetz beschlossen, welches nun im neuen Jahr in Kraft treten soll. Es gibt jedoch noch eine längere Übergangsfrist, so dass das Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht ganz fix ist. Viele im LEH haben noch nichts davon gehört: Es handelt sich um bestimmte Flaschen, Plastikverpackungen und Konservendosen, die bald nicht mehr verkauft werden dürfen.
Im Detail heißt das, dass der Weichmacher, der sich in vielen Verpackungen befindet, das Bisphenol A – kurz BPA genannt, nicht mehr verwendet werden soll. Denn: Die Chemikalie kann sich nach kurzer Zeit aus dem Material lösen, in das Lebensmittel übergehen und durch den Verzehr direkt in den Organismus des Verbrauchers gelangen. Laut „Öko- Test“ kann der Stoff sogar den Hormonhaushalt negativ beeinflussen. Zudem wird ihm nachgesagt, negative Auswirkungen auf das menschliche Immunsystem zu haben.
Also auf jeden Fall ausreichend Gründe, um den Einsatz von BPA zu verbieten. Laut EU-Kommission geht es bei der Auflage etwa “um Verpackungen wie beschichtete Metalldosen und wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff.” Demnach müssen Hersteller bei ihren Verpackungen “z. B. bei der Beschichtung von Dosen, außerdem bei Konsumgütern wie wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühlern für die Wasserverteilung oder anderen Küchenartikeln” nun eine BPA-Alternative einsetzen.
Symbole zeigen Inhalte an.
Es gibt verschiedene Symbole, die auf Kunststoffflaschen usw. aufgedruckt sind.
Die Kürzel und Ihre Bedeutung:
01: PET (Polyethylenterephthalat)
02: HDPE (Polyethylen hoher Dichte)
03: PVC (Polyvinylchlorid)
04: LDPE / PE-LD (Polyethylen niedriger Dichte)
05: PP (PolypropylenPSPolystyrol)
06: PS (Polystyrol)
07: O (Other)
Dazu kommt noch ein Recycling-Code, das ist ein Pfeildreieck, in dessen Mitte eine Nummer steht. Die Nummer in dem Dreieck steht für die Zusammensetzung des Kunststoffs. Als BPA-frei gelten beispielsweise Polyethylen und Polypropylen mit den Nummern 2, 4 und 5. Die Nummern 3 ist ebenfalls BPA-frei, kann aber Weichmacher enthalten, die den Hormonhaushalt negativ beeinflussen. Hat die Flasche den Code 7 oder keine entsprechende Nummer, ist die Flasche wahrscheinlich mit BPA belastet.
Noch kein fester Termin für das neue Gesetz.
An welchem Tag das Verbot genau in Kraft tritt, ist auf der Seite der EU-Kommission nicht aufgeführt. Das Verbot soll nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten bis Ende diesen Jahres in Kraft treten. Es soll für die Industrie und den Handel dann eine Übergangsfrist geben, die zwischen 18 und 36 Monaten liegen soll. Diese Zeit brauchen Hersteller auch, um eine sichere und gute Alternative für die Zukunft zu finden.
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