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Bäckereien, Metzgereien und auch Supermärkte können einen Beitrag leisten, damit weniger Lebensmittel verschwendet werden und auf dem Müll landen.
Darüber hinaus kann sich das Spenden von Lebensmitteln auch finanziell lohnen. Doch was gilt es beim Spenden von Lebensmitteln zu beachten, wie können die Spenden steuerlich geltend gemacht werden und welche finanziellen Vorteile ergeben sich?
Viel zu viele Lebensmittel landen in Deutschland im Müll. Doch für Geschäfte und Unternehmen in der Lebensmittelbranche gibt es mittlerweile unterschiedliche Optionen, um der Verschwendung von Lebensmitteln entgegenzuwirken. Denn auch in einem reichen Land wie Deutschland leben genug Menschen, die sich über vergünstigte oder kostenlose Lebensmittel freuen bzw. auf diese angewiesen sind. Der wohl bekannteste Weg, Lebensmittel zu spenden geht über die ortsansässigen Tafeln. Jahr für Jahr können von der deutschen Tafel etwa 265.000 Tonnen an Lebensmitteln übernommen und an bedürftige Personen verteilt werden. Doch auch weitere caritative Einrichtungen und Organisationen nehmen Lebensmittelspenden entgegen. Das Spenden der Lebensmittel kann sogar zur Win-win-Situation werden, wenn Unternehmen wissen, wie der steuerliche Umgang mit den Lebensmittelspenden in Hinblick auf Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aussieht.
Lebensmittelspenden bei der Steuer absetzen
Lebensmittelspenden fallen unter die Sachspenden und hier gibt es seit 2021 eine wichtige Änderung. Man bediente sich eines kleinen „Tricks“, um Lebensmittelspenden attraktiver zu gestalten und Unternehmen bei dieser Art von Spenden nicht auch noch Steine in den Weg zu legen. So bleiben Sachspenden weiterhin umsatzsteuerpflichtig, doch entscheidet der Wert der Spende, ob eine Steuer anfällt. Auch Lebensmittel, die kurz vor Ablauf des MHDs stehen, haben einen Wert von Null.
Und selbst wenn für bestimmte Lebensmittel auch im Rahmen von Spenden die geltende Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss: Lebensmittelhändler erhalten in diesem Fall beispielsweise von der Tafel eine Spendenbescheinigung. Und diese kann dann am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung über Körperschaftsteuer oder über die Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dies gleicht die Umsatzsteuer rechnerisch gesehen mindestens wieder aus.
Übrigens: Abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens behandelt das Finanzamt Spenden unterschiedlich. So fallen Spenden für Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH unter die Betriebsausgaben, reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn und sind im Rahmen der Körperschaftsteuer geltend zu machen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten Spenden als private Ausgaben. Sie fallen unter die Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung.
Kosten sparen bei der Müllentsorgung
Wirklich lohnen tun sich die Spenden auch und vor allem für große Lebensmittelmärkte in Hinblick auf die Gebühren für die Müllentsorgung. Denn wenn ein Supermarkt einen großen Teil nicht verkaufter Lebensmittel spendet, wird er weniger Müll verursachen und die Kosten für Container und die Abholung des Mülls reduzieren sich entsprechend.
Lebensmittelspenden – die Rechtslage
Trotz der Vorteile für alle Beteiligten sind einige Unternehmen verunsichert und wissen nicht, ob und in welcher Form die Lebensmittelspenden rechtskonform sind. Dabei gibt es von juristischer Seite aus in Bezug auf die Lebensmittelspenden keine wirklichen Hindernisse. Denn die verschenkten Lebensmittel wurden genauso regulär und unter denselben hygienischen Bedingungen hergestellt wie die verkauften. Und auch gegen Spenden von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es zumindest aus lebensmittelrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Produkte gelten weiterhin als verkehrsfähig, solange der Empfänger über den Ablauf des MHD informiert . Einzig Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum dürfen nicht weitergegeben werden.
Was haltet ihr von diesem Thema? Bitte schreibt uns indes eure Meinung auf Supermarkt Inside.
Fotos: Archiv Supermarkt-Inside