Praxis-Tipps

Änderungen für 2022 bei Globus, Kaufland, Lidl, Aldi, Edeka und Co.

Dieser Beitrag ist Teil 17 von 22 in der Serie Kaufleute

Neue Regeln im Corona- Jahr 2022 – viele Änderungen für 2022 bei Globus, Kaufland, Lidl, Aldi und Co.

Auch im neuen Jahr gibt es im Einzelhandel wieder einige Änderungen, die jeder wissen sollte. Einiges hat auch mit der immer noch anhaltenden Corona- Pandemie zu tun. Die Regelungen betreffen alle Supermärkte, SB-Warenhäuser und Discounter gleichermaßen.

1. Die Plastiktüte ist nun definitiv verboten

Die erste Änderung betrifft ein Thema, welches die meisten Supermärkte und Discounter wie Edeka, Rewe, Lidl und Aldi bereits umgesetzt haben. Die Plastiktüte, ab dem 1. Januar 2022 dürfen in deutschen Supermärkten und auch in den anderen Geschäften, keine Einkaufstaschen aus Plastik mehr verkauft oder angeboten werden. Ausgenommen sind: Mehrweg-Tüten (zum Beispiel Kühltaschen) Papier-Taschen, die dünnen Plastikbeutel für Obst und Gemüse.

2. Corona

Leider wird auch der Corona-Virus im neuen Jahr eine große Rolle spielen. Aktuell gilt in Einzelhandel die 2G-Regel, Geschäfte des täglichen Bedarfs und damit auch Supermärkte sind bisher davon ausgenommen. Wie sich das weiter entwickelt, ist noch unklar allerdings können wir von vielen weiteren Änderungen ausgehen. Man darf jedoch davon ausgehen, dass die Lebensmittelversorgung davon ausgenommen ist und es keine Schließungen gibt. Die großen Händler haben sich zu diesem Thema auch bereits ganz deutlich positioniert. Auch ist davon auszugehen, dass sich immer mehr Einzelhändler an Impfaktionen aktiv beteiligen. Ein positives Beispiel ist der Drogeriehändler dm, der bereits in Karlsruhe Impfaktionen gestartet hat. Maskenpflicht und auch die Abstandsregeln bleiben vorerst bestehen. Bei den aktuellen Lieferengpässen, die besonders im Dezember waren, geht die Hoffnung im Handel um, dass sich dies ab dem Frühjahr entschärft. Vorrangig waren die größten Lieferengpässe in der Nonfood- Ware zu erkennen.

3. z.B. „20 Prozent günstiger“ Pauschalreduzierungen erlaubt

Eine neue Regelung ab Mai 2022 hilft auch dem Verbraucher, Geld zu sparen. Grund: Für Supermärkte und Discounter wird es einfacher, Lebensmittel mit bevorstehendem Ablaufdatum oder leicht verderblichen Waren, günstiger zu verkaufen. Aktuell  sind die Artikel mit dem alten und dem neuen Preis ausgezeichnet. Für Händler noch viel zusätzliche Arbeit und oft wird noch gutes Obst einfach in den Müll entsorgt. Ab Mai 2022 gilt: Bei Lebensmitteln, die kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum stehen, reicht es, wenn beispielsweise ein „20 Prozent günstiger“ an der Ware steht. Hier gibt es aktuell auch noch Diskussionen in der EU über die generellen Kennzeichnungen von dem Mindesthaltbarkeitsdatum.

4. Billigfleisch

Die großen Discounter haben es bereits die Änderungen angekündigt und teilweise schon umgesetzt. Kein Billigfleisch der Haltungsform 1 mehr zu verkaufen. Diese Haltungsform betrifft die Tiere, die in der Stallhaltung sehr wenig Platz haben. Dadurch ist in 2022 mit schrittweisen Preiserhöhungen zu rechnen. Auch bei Molkereiprodukten gibt es eine Änderung bei der Kennzeichnung. Bei Milch- und Käsepackungen kann der Verbraucher die Haltungsform dann erkennen.

5. Pfandregeln

Was schon länger im Gespräch war, ist jetzt Fakt. Ab dem 1. Januar sind alle Getränkedosen pfandpflichtig und Getränkeflaschen aus Kühlschränken sind dann auch alle pfandpflichtig.

6. Entsorgung Elektroartikel

Spätestens vom 1. Juli 2022 an sollen Verbraucher alte Elektrogeräte auch im Supermarkt oder im Discounter kostenlos abgeben dürfen.

Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Bundestag beschloss. Für kleine Geräte wie Mobiltelefone gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf, für größere Altgeräte greift sie beim Kauf eines neuen Artikels. Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. 

7. Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Schrittweise plant die Regierung den Betrag von 12 Euro als Mindestlohn auf zu stocken. Dies kommt auch dem Einzelhandel zugute.

8. Coronabonus

Noch bis 31. März 2022 können Arbeitgeber einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro an ihre Mitarbeiter zahlen. Dies gilt auch für Minijobber. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Bundesländer (außer Hessen) erhalten bis spätestens März eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro ausbezahlt. Auszubildende, Praktikanten und studentische Beschäftigte bekommen einen Corona-Bonus von 650 Euro. Mehr als eine Million Beschäftigte sind davon wohl betroffen. Die geplante Ampel-Koalition hat sich wegen der besonderen Belastungen in der Corona-Krise für einen erneuten Bonus aller Pflegekräfte ausgesprochen, sowohl in Krankenhäusern als auch Pflegeheimen. Sie will dafür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen.

Was haltet ihr von diesen Veränderungen? Bitte schreibt uns indes auf Supermarkt Inside oder bei Facebook.

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Bilder: Archiv Supermarkt-Inside

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